Als Ihr werteorientierter Partner vor Ort für die professionelle Erstellung von Qualitätsgutachten (Vollgutachten, gerichtsfeste Gutachten, Immobiliengutachten, Wertgutachten) von Immobilien im Wohn- und Gewerbebereich sind wir überwiegend im Raum Sachsen (v.a. im Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen) und Brandenburg (v.a. im Landkreis Spree-Neiße und Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sowie bundesweit als Sachverständige für Immobilienbewertung tätig.
Im Raum Sachsen bewerten wir Immobilien z.B. in der Gemeinde Boxberg. Zur Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Boxberg gehören unter anderem die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) von bebauten und unbebauten Grundstücken. Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken in Boxberg gehören beispielsweise die Erstellung von Wertgutachten für ein Einfamilienhaus, Verkehrswertermittlung für ein Mehrfamilienhaus, Erstellung von Gutachten für eine Wohnung, Bewertung und Begutachtung von Wohn- und Geschäftshaus und Ermittlung des Marktwertes für eine Renditeimmobilie in Boxberg. Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Erstellung von Energieausweis.
Boxberg/Oberlausitz – Kurzbeschreibung und Lage
Die Gemeinde Boxberg liegt im nördlichen Teil des Landkreises Görlitz. Bekannt ist Boxberg durch das gleichnamige Kraftwerk. Mit Stand vom 31.Dezember 2013 lebten in Boxberg rund 4700 Einwohner.
Ortsteile von Boxberg/Oberlausitz
Die Gemeinde Boxberg hat folgende Ortsteile: Bärwalde, Drehna, Dürrbach, Jahmen, Kaschel, Klein-Oelsa, Klein-Radisch, Klitten, Kringelsdorf, Mönau, Nochten, Rauden, Reichwalde, Sprey, Tauer, Uhyst und Zimpel.
Angrenzende Gemeinden
An Boxberg grenzen folgende benachbarte Gemeinden an: im Norden die Stadt Weißwasser, im Osten Rietschen mit den Ortsteilen Daubitz, Teicha, Hammerstadt, Altliebel, Neuliebel, Neuhammer, Nieder Prauske und Werda, im Süden Malschwitz mit den Ortsteilen Baruth, Briesing, Brießnitz, Brösa, Buchwalde, Cannewitz, Doberschütz, Dubrauke, Gleina, Guttau, Halbendorf/Spree, Kleinbautzen, Kleinsaubernitz, Lieske, Lömischau, Malschwitz, Neudorf/Spree, Niedergurig, Pließkowitz, Preititz, Rackel, Ruhethal, Wartha und im Westen Lohsa mit den Ortsteilen Dreiweibern, Driewitz, Friedersdorf, Groß Särchen, Hermsdorf/Spree, Koblenz, Lippen, Litschen, Mortka, Riegel, Steinitz, Tiegling, Weißig und Weißkollm.
Wichtige Adressen für Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Boxberg/Oberlausitz:
Grundbuchamt Amtsgericht Weißwasser Marktplatz 1 02943 Weißwasser Telefon: 03576 2 84 70 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.justiz.sachsen.de/agwsw |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Gutachterausschuss Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landkreis Görlitz Georgewitzer Straße 60 02708 Löbau Telefon: 03585 - 44 29 60 Internet: www.kreis-goerlitz.de |
Anforderung von folgenden Informationen:
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Liegenschaftskataster |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaufsichtsamt |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Denkmalschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaktenarchiv |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Ver- und Entsorgung |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Mietspiegel Boxberg/Oberlausitz |
momentan keiner |
Eine Wertermittlung wird für eine Vielzahl von Anlässen benötigt, um Klarheit und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Parteien herzustellen. In den meisten Fällen sind Gutachten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Finanzierung beispielsweise muss das Kreditinstitut den Beleihungswert festlegen, um das Risiko des Darlehens einschätzen zu können. Aber auch bei Streitigkeiten vor Gericht (Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Schenkung, etc.) muss ein unabhängiges Gutachten erstellt werden.
Zur besseren Übersicht werden hier nachfolgend für Sie die verschiedensten Gründe für eine Immobilienbewertung in Boxberg. dargestellt. Ein Gutachten kann Transparenz für bessere Entscheidungen beim Kauf oder beim Verkauf einer Immobilie in Boxberg, bei einer Vermögensaufstellung bzw. bei einer Entscheidung bei Kapitalanlagen in Boxberg schaffen.
Ein Verkehrswertgutachten kann bei Finanzierung einer Immobilie in Boxberg (Beleihungswertermittlung in Boxberg), einer Gebäudeversicherung in Boxberg oder /und einer Grundstücks- und Gebäudeversicherung in Boxberg (Versicherungswertermittlung in Boxberg) benötigt werden. Durch ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie in Boxberg erhalten Sie Gewissheit über die Steuerbelastung in z.B. folgenden Fällen: Immobilienbewertung in Boxberg zur Vorlage beim Finanzamt, z.B. als Nachweis des niedrigeren Gemeinwertes oder Gutachten zum Zwecke der Festlegung der Erbschaftssteuer in Boxberg bzw. Wertgutachten zum Zwecke der Berechnung der Schenkungssteuer in Boxberg.
Weitere Anlässe für eine Immobilienbewertung in Boxberg sind z.B. Immobilienbewertung zum Zwecke einer Zwangsversteigerung in Boxberg, Immobilienbewertung zum Zwecke einer Erbauseinandersetzung in Boxberg (z.B. vorweggenommene Erbfolge) und Immobilienbewertung zum Zwecke einer Ehescheidung in Boxberg (z.B. Zugewinnausgleich). Zu weiteren Gründen für die Wertermittlung für ein Grundstück in Boxberg gehört die Erstellung eines Wertgutachtens als Überblick über die wirtschaftlichen Möglichkeiten im Mieterhöhungsverlangen in Boxberg oder zum Beispiel Erbbauzinsanpassung in Boxberg. Nicht zu vergessen sind wichtige Anlässe zum Wertausgleich bei hoheitlichen Maßnahmen. Dazu gehört die Immobilienbewertung im Enteignungsverfahren in Boxberg, Wertgutachten oder gutachterliche Stellungnahme im Umlegungsverfahren und Immobilienbewertung im städtebaulichen Sanierungsverfahren in Boxberg (Sanierungsgebiet in Boxberg, sanierungsunbeeinflusster Verkehrswert oder sanierungsbeeinflusster Verkehrswert).
Bei einer Grundstücksbewertung in Boxberg können verschiedene Besonderheiten, d.h. Rechte und Belastungen an Grundstücken auftreten. Dazu gehören beispielsweise Grunddienstbarkeiten, An- und Vorkaufsrechte, Baulasten, Denkmalschutz, Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Verrentung von Kaufpreisen, Anfangs-/Endwerte und Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Sanierungsverfahren, Entschädigung bzw. Wertausgleich bei Bodenordnungsverfahren (Enteignung, Umlegung).
BERATUNG MIT WERT
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