Als Ihr werteorientierter Partner vor Ort für die professionelle Erstellung von Qualitätsgutachten (Vollgutachten, gerichtsfeste Gutachten, Immobiliengutachten, Wertgutachten) von Immobilien im Wohn- und Gewerbebereich sind wir überwiegend im Raum Sachsen (v.a. im Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen) und Brandenburg (v.a. im Landkreis Spree-Neiße und Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sowie bundesweit als Sachverständige für Immobilienbewertung tätig.
Im Raum Sachsen bewerten wir Immobilien z.B. in der Stadt Freital. Zur Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Freital gehören unter anderem die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) von bebauten und unbebauten Grundstücken. Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken in Freital gehören beispielsweise die Erstellung von Wertgutachten für ein Einfamilienhaus, Verkehrswertermittlung für ein Mehrfamilienhaus, Erstellung von Gutachten für eine Wohnung, Bewertung und Begutachtung von Wohn- und Geschäftshaus und Ermittlung des Marktwertes für eine Renditeimmobilie in Freital. Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Erstellung von Energieausweis.
Freital– Kurzbeschreibung und Lage
Freital ist eine Große Kreisstadt südlich von Dresden. Mit Stand vom 31.Dezember 2013 lebten in Freital knapp 40000 Einwohner.
Ortsteile von Freital
Die Stadt Freital hat folgende Ortsteile: Birkigt, Burgk, Deuben, Döhlen, Hainsberg, Kleinnaundorf, Niederhäslich, Pesterwitz, Potschappel, Saalhausen, Schweinsdorf, Somsdorf, Weißig, Wurgwitz, Zauckerode.
Angrenzende Gemeinden
An Freital grenzen folgende benachbarte Städte und Gemeinden an: im Norden Dresden mit den Stadtteilen Altstadt, Innere Vorstadt, Wilsdruffer Vorstadt, Seevorstadt, Pirnaische Vorstadt, Friedrichstadt, Löbtau, Gorbitz, Cotta, Briesnitz, Leutewitz, Omsewitz, Stetzsch, Kemnitz, Plauen, Naußlitz, Wölfnitz, Dölzschen, Roßthal, Coschütz, Gittersee, Südvorstadt, Räcknitz, Zschertnitz, Leubnitz, Torna, Gostritz, Mockritz, Kleinpestitz, Kaitz, Bannewitz, Strehlen, Reich, Prohlis, Niedersedlitz, Großluga, Kleinluga, Lockwitz, Nickern, Kauscha, Johannstadt, Striesen, Blasewitz, Gruna, Seidnitz, Dobritz, Tolkewitz, Laubegast, Leuben, Großzschachwitz, Kleinzschachwitz, Sporbitz, Meußlitz, Zschieren, Innere Neustadt, Antonstadt, Albertstadt, Radeberger Vorstadt, Leipziger Vorstadt, Kaditz, Pieschen, Trachau, Trachenberge, Übigau, Mickten, Klotzsche, Hellerau, Wilschdorf, Rähnitz, Loschwitz, Weißer Hirsch, Wachwitz, Niederpoyritz, Hosterwitz, Pillnitz, Pappritz und Schönfeld-Weißig, im Osten Bannewitz mit den Ortsteilen Boderitz, Cunnersdorf, Welschhufe, Possendorf, Börnchen, Wilmsdorf, Hänichen, Rippien, Goppeln, Golberode, Gaustritz, im Süden Rabenau mit den Ortsteilen Lübau, Spechtritz, Obernaundorf, Karsdorf, Oelsa, im Westen Tharandt mit den Ortsteilen Kurort Hartha, Fördergersdorf, Grillenburg, Spechtshausen, Großopitz, Pohrsdorf.
Wichtige Adressen für Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Freital:
Grundbuchamt Amtsgericht Dippoldiswalde Kirchplatz 8 01744 Dippoldiswalde Telefon: (+49) (0)3504-6 21 30 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.justiz.sachsen.de/agdw |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Gutachterausschuss Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeSchloßpark 22 01796 Pirna Telefon: 03501 515-3302 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.landratsamt-pirna.de/gs-gutachterausschuss.html |
Anforderung von folgenden Informationen:
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Liegenschaftskataster Landratsamt PirnaGeschäftsstelle Liegenschaftskataster Schloßpark 22 01796 Pirna Telefon: 03501 515-3330 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.landratsamt-pirna.de/gs-liegenschaftskataster.html |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaufsichtsamt Landratsamt PirnaReferat Bauaufsicht Weißeritzstraße 7 (Haus HG) 01744 Dippoldiswalde Telefon: 03501 515-3210 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.landratsamt-pirna.de/ref-bauaufsicht.html |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Denkmalschutzbehörde Landratsamt PirnaReferat Denkmalschutz Schloßhof 2/4 (Haus SF) 01796 Pirna Telefon: 03501 515-3215 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.landratsamt-pirna.de/ref-denkmalschutz.html |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaktenarchiv Große Kreisstadt FreitalGeschäftskreis 2. Bürgermeister Stadtbauamt Dresdner Straße 56/58 D-01705 Freital Telefon: 03 51 / 64 76-208 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.freital.de/ |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde Landratsamt Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeReferat Abfall/Boden/Altlasten Postfach 10 02 53/54 01782 Pirna Telefon: 03501 515-3442 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.landratsamt-pirna.de/ref-abfall-boden-altlasten-altlasten.html |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Ver- und Entsorgung Dresdner Straße 301 01705 Freital Telefon: +49 (0) 351 64 80 4-0 E-Mail: http://www.wvwgmbh.de Internet: http://www.wvwgmbh.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Mietspiegel Freital |
momentan keiner |
Eine Wertermittlung wird für eine Vielzahl von Anlässen benötigt, um Klarheit und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Parteien herzustellen. In den meisten Fällen sind Gutachten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Finanzierung beispielsweise muss das Kreditinstitut den Beleihungswert festlegen, um das Risiko des Darlehens einschätzen zu können. Aber auch bei Streitigkeiten vor Gericht (Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Schenkung, etc.) muss ein unabhängiges Gutachten erstellt werden.
Zur besseren Übersicht werden hier nachfolgend für Sie die verschiedensten Gründe für eine Immobilienbewertung in Freital dargestellt. Ein Gutachten kann Transparenz für bessere Entscheidungen beim Kauf oder beim Verkauf einer Immobilie in Freital, bei einer Vermögensaufstellung bzw. bei einer Entscheidung bei Kapitalanlagen in Freital schaffen.
Ein Verkehrswertgutachten kann bei Finanzierung einer Immobilie in Freital (Beleihungswertermittlung in Freital), einer Gebäudeversicherung in Freital oder /und einer Grundstücks- und Gebäudeversicherung in Freital (Versicherungswertermittlung in Freital) benötigt werden. Durch ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie in Freital erhalten Sie Gewissheit über die Steuerbelastung in z.B. folgenden Fällen: Immobilienbewertung in Freital zur Vorlage beim Finanzamt, z.B. als Nachweis des niedrigeren Gemeinwertes oder Gutachten zum Zwecke der Festlegung der Erbschaftssteuer in Freital bzw. Wertgutachten zum Zwecke der Berechnung der Schenkungssteuer in Freital.
Weitere Anlässe für eine Immobilienbewertung in Freital sind z.B. Immobilienbewertung zum Zwecke einer Zwangsversteigerung in Freital, Immobilienbewertung zum Zwecke einer Erbauseinandersetzung in Freital (z.B. vorweggenommene Erbfolge) und Immobilienbewertung zum Zwecke einer Ehescheidung in Freital (z.B. Zugewinnausgleich). Zu weiteren Gründen für die Wertermittlung für ein Grundstück in Freital gehört die Erstellung eines Wertgutachtens als Überblick über die wirtschaftlichen Möglichkeiten im Mieterhöhungsverlangen in Freital oder zum Beispiel Erbbauzinsanpassung in Freital. Nicht zu vergessen sind wichtige Anlässe zum Wertausgleich bei hoheitlichen Maßnahmen. Dazu gehört die Immobilienbewertung im Enteignungsverfahren in Freital, Wertgutachten oder gutachterliche Stellungnahme im Umlegungsverfahren und Immobilienbewertung im städtebaulichen Sanierungsverfahren in Freital (Sanierungsgebiet in Freital, sanierungsunbeeinflusster Verkehrswert oder sanierungsbeeinflusster Verkehrswert).
Bei einer Grundstücksbewertung in Freital können verschiedene Besonderheiten, d.h. Rechte und Belastungen an Grundstücken auftreten. Dazu gehören beispielsweise Grunddienstbarkeiten, An- und Vorkaufsrechte, Baulasten, Denkmalschutz, Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Verrentung von Kaufpreisen, Anfangs-/Endwerte und Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Sanierungsverfahren, Entschädigung bzw. Wertausgleich bei Bodenordnungsverfahren (Enteignung, Umlegung).
BERATUNG MIT WERT
Telefon: +49 (0)3583 797530
Mobil: +49 (0)178 3574164
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