Als Ihr werteorientierter Partner vor Ort für die professionelle Erstellung von Qualitätsgutachten (Vollgutachten, gerichtsfeste Gutachten, Immobiliengutachten, Wertgutachten) von Immobilien im Wohn- und Gewerbebereich sind wir überwiegend im Raum Sachsen (v.a. im Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen) und Brandenburg (v.a. im Landkreis Spree-Neiße und Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sowie bundesweit als Sachverständige für Immobilienbewertung tätig.
Im Raum Sachsen bewerten wir Immobilien z.B. in der Gemeinde Friedersdorf. Zur Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Friedersdorf gehören unter anderem die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) von bebauten und unbebauten Grundstücken. Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken in Friedersdorf gehören beispielsweise die Erstellung von Wertgutachten für ein Einfamilienhaus, Verkehrswertermittlung für ein Mehrfamilienhaus, Erstellung von Gutachten für eine Wohnung, Bewertung und Begutachtung von Wohn- und Geschäftshaus und Ermittlung des Marktwertes für eine Renditeimmobilie in Friedersdorf. Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Erstellung von Energieausweis.
Friedersdorf – Kurzbeschreibung und Lage
Die Gemeinde Markersdorf grenzt östlich an die Stadt Görlitz im gleichnamigen Landkreis. Mit Stand vom 31.Dezember 2013 lebten in Markersdorf knapp 4000 Einwohner.
Ortsteile von Friedersdorf
Friedersdorf ist ein Ortsteil von Markersdorf.
Angrenzende Gemeinden
An Markersdorf grenzen folgende benachbarte Gemeinden an: im Norden Königshain, im Osten die Stadt Görlitz mit den Ortsteilen Hagenwerder, Tauchritz, Deutsch Ossig, Klein Neundorf, Kunnerwitz, Schlauroth, Ludwigsdorf, Ober-Neundorf, im Süden Schönau-Berzdorf mit den Ortsteil Kiesdorf auf dem Eigen und im Westen Reichenbach mit den Ortsteilen Zoblitz, Meuselwitz, Dittmannsdorf, Biesig, Sohland am Rotstein und Mengelsdorf.
Wichtige Adressen für Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Friedersdorf:
Grundbuchamt |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Gutachterausschuss |
Anforderung von folgenden Informationen:
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Liegenschaftskataster |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaufsichtsamt Landkreis Görlitz Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky Dezernat III - Bauaufsichtsamt Robert-Koch-Straße 1 02906 Niesky Telefon: 03588 2233-3730 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.kreis-goerlitz.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Denkmalschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaktenarchiv Gemeindeverwaltung Markersdorf Bauverwaltung Kirchstraße 3 02829 Markersdorf Telefon: (035829) 630-30 E-Mail: bauverwaltung [at] gemeinde-markersdorf.de Internet: http://www.markersdorf.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Ver- und Entsorgung Stadtwerke Görlitz AG AZV"Weißer Schöps" |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Mietspiegel Friedersdorf |
momentan keiner |
Eine Wertermittlung wird für eine Vielzahl von Anlässen benötigt, um Klarheit und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Parteien herzustellen. In den meisten Fällen sind Gutachten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Finanzierung beispielsweise muss das Kreditinstitut den Beleihungswert festlegen, um das Risiko des Darlehens einschätzen zu können. Aber auch bei Streitigkeiten vor Gericht (Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Schenkung, etc.) muss ein unabhängiges Gutachten erstellt werden.
Zur besseren Übersicht werden hier nachfolgend für Sie die verschiedensten Gründe für eine Immobilienbewertung in Friedersdorf dargestellt. Ein Gutachten kann Transparenz für bessere Entscheidungen beim Kauf oder beim Verkauf einer Immobilie in Friedersdorf, bei einer Vermögensaufstellung bzw. bei einer Entscheidung bei Kapitalanlagen in Friedersdorf schaffen.
Ein Verkehrswertgutachten kann bei Finanzierung einer Immobilie in Friedersdorf (Beleihungswertermittlung in Friedersdorf), einer Gebäudeversicherung in Friedersdorf oder /und einer Grundstücks- und Gebäudeversicherung in Friedersdorf (Versicherungswertermittlung in Friedersdorf) benötigt werden. Durch ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie in Friedersdorf erhalten Sie Gewissheit über die Steuerbelastung in z.B. folgenden Fällen: Immobilienbewertung in Friedersdorf zur Vorlage beim Finanzamt, z.B. als Nachweis des niedrigeren Gemeinwertes oder Gutachten zum Zwecke der Festlegung der Erbschaftssteuer in Friedersdorf bzw. Wertgutachten zum Zwecke der Berechnung der Schenkungssteuer in Friedersdorf.
Weitere Anlässe für eine Immobilienbewertung in Friedersdorf sind z.B. Immobilienbewertung zum Zwecke einer Zwangsversteigerung in Friedersdorf, Immobilienbewertung zum Zwecke einer Erbauseinandersetzung in Friedersdorf (z.B. vorweggenommene Erbfolge) und Immobilienbewertung zum Zwecke einer Ehescheidung in Friedersdorf (z.B. Zugewinnausgleich). Zu weiteren Gründen für die Wertermittlung für ein Grundstück in Friedersdorf gehört die Erstellung eines Wertgutachtens als Überblick über die wirtschaftlichen Möglichkeiten im Mieterhöhungsverlangen in Friedersdorf oder zum Beispiel Erbbauzinsanpassung in Friedersdorf. Nicht zu vergessen sind wichtige Anlässe zum Wertausgleich bei hoheitlichen Maßnahmen. Dazu gehört die Immobilienbewertung im Enteignungsverfahren in Friedersdorf, Wertgutachten oder gutachterliche Stellungnahme im Umlegungsverfahren und Immobilienbewertung im städtebaulichen Sanierungsverfahren in Friedersdorf (Sanierungsgebiet in Friedersdorf, sanierungsunbeeinflusster Verkehrswert oder sanierungsbeeinflusster Verkehrswert).
Bei einer Grundstücksbewertung in Friedersdorf können verschiedene Besonderheiten, d.h. Rechte und Belastungen an Grundstücken auftreten. Dazu gehören beispielsweise Grunddienstbarkeiten, An- und Vorkaufsrechte, Baulasten, Denkmalschutz, Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Verrentung von Kaufpreisen, Anfangs-/Endwerte und Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Sanierungsverfahren, Entschädigung bzw. Wertausgleich bei Bodenordnungsverfahren (Enteignung, Umlegung).
BERATUNG MIT WERT
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