Als Ihr werteorientierter Partner vor Ort für die professionelle Erstellung von Qualitätsgutachten (Vollgutachten, gerichtsfeste Gutachten, Immobiliengutachten, Wertgutachten) von Immobilien im Wohn- und Gewerbebereich sind wir überwiegend im Raum Sachsen (v.a. im Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen) und Brandenburg (v.a. im Landkreis Spree-Neiße und Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sowie bundesweit als Sachverständige für Immobilienbewertung tätig.
Im Raum Sachsen bewerten wir Immobilien z.B. in der Gemeinde Hochkirch. Zur Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Hochkirch gehören unter anderem die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) von bebauten und unbebauten Grundstücken. Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken in Hochkirch gehören beispielsweise die Erstellung von Wertgutachten für ein Einfamilienhaus, Verkehrswertermittlung für ein Mehrfamilienhaus, Erstellung von Gutachten für eine Wohnung, Bewertung und Begutachtung von Wohn- und Geschäftshaus und Ermittlung des Marktwertes für eine Renditeimmobilie in Hochkirch. Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Erstellung von Energieausweis.
Hochkirch – Kurzbeschreibung und Lage
Die Gemeinde Hochkirch liegt zwischen Bautzen und Löbau auf einer Anhöhe. Mit Stand vom 31. Dezember 2013 lebten in Hochkirch ungefähr 2300 Einwohner.
Ortsteile von Hochkirch
Die Gemeinde Hochkirch hat folgende Ortsteile: Breitendorf, Jauernick, Kohlwesa, Kuppritz, Lehn, Meschwitz, Niethen, Plotzen, Pommritz, Rodewitz, Sornßig, Steindörfel, Wawitz, Wuischke und Zschorna.
Angrenzende Gemeinden
An Hochkirch grenzen folgende benachbarte Gemeinden an: im Norden Weißenberg mit den Ortsteilen Belgern, Cortnitz, Drehsa, Gröditz, Grube, Kotitz, Lauske, Maltitz, Nechern, Nostitz, Särka, Spittel, Weicha, Wuischke, Wurschen, im Osten Löbau mit den Ortsteilen Altcunnewitz, Altlöbau, Bellwitz, Carlsbrunn, Dolgowitz, Ebersdorf, Eiserode, Georgewitz, Glossen, Großdehsa, Kittlitz, Kleinradmeritz, Krappe, Laucha, Lautitz, Mauschwitz, Nechen, Neucunnewitz, Neukittlitz, Oelsa, Oppeln, Rosenhain, Unwürde, Wendisch-Cunnersdorf, Wendisch-Paulsdorf, Wohla, im Süden Cunewalde mit den Ortsteilen Albert-Schweitzer-Siedlung, Bärhäuser, Frühlingsberg, Halbau, Klipphausen, Neudorf, Schönberg, Weigsdorf-Köblitz, Zieglertal und im Westen Kubschütz mit den Ortsteilen Baschütz, Blösa, Canitz-Christina, Daranitz, Döhlen, Großkunitz, Grubditz, Jenkwitz, Jeßnitz, Kreckwitz, Kubschütz, Neukubschütz, Kumschütz, Litten, Neupurschwitz, Pielitz, Purschwitz, Rabitz, Rachlau, Rieschen, Scheckwitz, Soculahora, Soritz, Waditz, Weißig und Zieschütz.
Wichtige Adressen für Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Hochkirch:
Grundbuchamt Amtsgericht Bautzen Lessingstraße 7 02625 Bautzen Telefon: 03591 3 61 0 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.justiz.sachsen.de/agbz Internet: http://www.justiz.sachsen.de/agbz/ |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Gutachterausschuss |
Anforderung von folgenden Informationen:
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Liegenschaftskataster Landratsamt Bautzen Amt für Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation Macherstraße 55 01917 Kamenz Telefon: 03591 5251-62000 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.landkreis-bautzen.de/79.html |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaufsichtsamt |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Denkmalschutzbehörde Landratsamt Bautzen Denkmalschutz Macherstraße 55 01917 Kamenz Telefon: 03591 5251-63200 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.landkreis-bautzen.de/972.html |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaktenarchiv |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde Landratsamt Bautzen Umweltamt Macherstraße 55 01917 Kamenz Telefon: 03591 5251 - 67000 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.landkreis-bautzen.de/58.html |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Ver- und Entsorgung Wasserversorgung GmbH Dresdner Straße 51 02625 Bautzen Telefon: 03591 37080 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.kwbz.eu |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Mietspiegel Hochkirch |
momentan keiner |
Eine Wertermittlung wird für eine Vielzahl von Anlässen benötigt, um Klarheit und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Parteien herzustellen. In den meisten Fällen sind Gutachten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Finanzierung beispielsweise muss das Kreditinstitut den Beleihungswert festlegen, um das Risiko des Darlehens einschätzen zu können. Aber auch bei Streitigkeiten vor Gericht (Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Schenkung, etc.) muss ein unabhängiges Gutachten erstellt werden.
Zur besseren Übersicht werden hier nachfolgend für Sie die verschiedensten Gründe für eine Immobilienbewertung in Hochkirch dargestellt. Ein Gutachten kann Transparenz für bessere Entscheidungen beim Kauf oder beim Verkauf einer Immobilie in Hochkirch, bei einer Vermögensaufstellung bzw. bei einer Entscheidung bei Kapitalanlagen in Hochkirch schaffen.
Ein Verkehrswertgutachten kann bei Finanzierung einer Immobilie in Hochkirch (Beleihungswertermittlung in Hochkirch), einer Gebäudeversicherung in Hochkirch oder /und einer Grundstücks- und Gebäudeversicherung in Hochkirch (Versicherungswertermittlung in Hochkirch) benötigt werden. Durch ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie in Hochkirch erhalten Sie Gewissheit über die Steuerbelastung in z.B. folgenden Fällen: Immobilienbewertung in Hochkirch zur Vorlage beim Finanzamt, z.B. als Nachweis des niedrigeren Gemeinwertes oder Gutachten zum Zwecke der Festlegung der Erbschaftssteuer in Hochkirch bzw. Wertgutachten zum Zwecke der Berechnung der Schenkungssteuer in Hochkirch.
Weitere Anlässe für eine Immobilienbewertung in Hochkirch sind z.B. Immobilienbewertung zum Zwecke einer Zwangsversteigerung in Hochkirch, Immobilienbewertung zum Zwecke einer Erbauseinandersetzung in Hochkirch (z.B. vorweggenommene Erbfolge) und Immobilienbewertung zum Zwecke einer Ehescheidung in Hochkirch (z.B. Zugewinnausgleich). Zu weiteren Gründen für die Wertermittlung für ein Grundstück in Hochkirch gehört die Erstellung eines Wertgutachtens als Überblick über die wirtschaftlichen Möglichkeiten im Mieterhöhungsverlangen in Hochkirch oder zum Beispiel Erbbauzinsanpassung in Hochkirch. Nicht zu vergessen sind wichtige Anlässe zum Wertausgleich bei hoheitlichen Maßnahmen. Dazu gehört die Immobilienbewertung im Enteignungsverfahren in Hochkirch, Wertgutachten oder gutachterliche Stellungnahme im Umlegungsverfahren und Immobilienbewertung im städtebaulichen Sanierungsverfahren in Hochkirch (Sanierungsgebiet in Hochkirch, sanierungsunbeeinflusster Verkehrswert oder sanierungsbeeinflusster Verkehrswert).
Bei einer Grundstücksbewertung in Hochkirch können verschiedene Besonderheiten, d.h. Rechte und Belastungen an Grundstücken auftreten. Dazu gehören beispielsweise Grunddienstbarkeiten, An- und Vorkaufsrechte, Baulasten, Denkmalschutz, Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Verrentung von Kaufpreisen, Anfangs-/Endwerte und Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Sanierungsverfahren, Entschädigung bzw. Wertausgleich bei Bodenordnungsverfahren (Enteignung, Umlegung).
BERATUNG MIT WERT
Telefon: +49 (0)3583 797530
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