Als Ihr werteorientierter Partner vor Ort für die professionelle Erstellung von Qualitätsgutachten (Vollgutachten, gerichtsfeste Gutachten, Immobiliengutachten, Wertgutachten) von Immobilien im Wohn- und Gewerbebereich sind wir überwiegend im Raum Sachsen (v.a. im Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen) und Brandenburg (v.a. im Landkreis Spree-Neiße und Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sowie bundesweit als Sachverständige für Immobilienbewertung tätig.
Im Raum Sachsen bewerten wir Immobilien z.B. in der Gemeinde Hohendubrau. Zur Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Hohendubrau gehören unter anderem die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) von bebauten und unbebauten Grundstücken. Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken in Hohendubrau gehören beispielsweise die Erstellung von Wertgutachten für ein Einfamilienhaus, Verkehrswertermittlung für ein Mehrfamilienhaus, Erstellung von Gutachten für eine Wohnung, Bewertung und Begutachtung von Wohn- und Geschäftshaus und Ermittlung des Marktwertes für eine Renditeimmobilie in Hohendubrau. Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Erstellung von Energieausweis.
Hohendubrau – Kurzbeschreibung und Lage
Die Gemeinde Hohendubrau liegt zwischen Bautzen und Görlitz am westlichen Rand des Landkreises Görlitz. Mit Stand vom 31. Dezember 2013 lebten in Hohendubrau knapp 2000 Einwohner.
Ortsteile von Hohendubrau
Die Gemeinde Hohendubrau hat folgende Ortsteile: Dauban, Gebelzig, Groß Radisch, Groß Saubernitz, Jerchwitz, Ober Prauske, Sandförstgen, Thräna, Weigersdorf.
Angrenzende Gemeinden
An Hohendubrau grenzen folgende benachbarte Gemeinden an: im Norden Mücka mit den Ortsteilen Förstgen, Förstgen-Ost, Leipgen, im Osten Waldhufen mit den Ortsteilen Diehsa, Jänkendorf, Nieder Seifersdorf, Thiemendorf, Attendorf, Baarsdorf, Ullersdorf, Wilhelminenthal, Schäferei, im Süden die Stadt Weißenberg mit den Ortsteilen Belgern, Cortnitz, Drehsa, Gröditz, Grube, Kotitz, Lauske, Maltitz, Nechern, Nostitz, Särka, Spittel, Weicha, Wuischke und Wurschen und im Westen die Gemeinde Malschwitz mit den Ortsteilen Baruth, Briesing, Brießnitz, Brösa, Buchwalde, Cannewitz, Doberschütz, Dubrauke, Gleina, Guttau, Halbendorf/Spree, Kleinbautzen, Kleinsaubernitz, Lieske, Lömischau, Malschwitz, Neudorf/Spree, Niedergurig, Pließkowitz, Preititz, Rackel, Ruhethal, Wartha.
Wichtige Adressen für Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Hohendubrau:
Grundbuchamt |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Gutachterausschuss |
Anforderung von folgenden Informationen:
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Liegenschaftskataster |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaufsichtsamt Landkreis Görlitz Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky Dezernat III - Bauaufsichtsamt Robert-Koch-Straße 1 02906 Niesky Telefon: 03588 2233-3730 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.kreis-goerlitz.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Denkmalschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaktenarchiv |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Ver- und Entsorgung Hauptstraße 50 02906 Waldhufen E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.twzv.info/ |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Mietspiegel Hohendubrau |
momentan keiner |
Eine Wertermittlung wird für eine Vielzahl von Anlässen benötigt, um Klarheit und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Parteien herzustellen. In den meisten Fällen sind Gutachten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Finanzierung beispielsweise muss das Kreditinstitut den Beleihungswert festlegen, um das Risiko des Darlehens einschätzen zu können. Aber auch bei Streitigkeiten vor Gericht (Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Schenkung, etc.) muss ein unabhängiges Gutachten erstellt werden.
Zur besseren Übersicht werden hier nachfolgend für Sie die verschiedensten Gründe für eine Immobilienbewertung in Hohendubrau dargestellt. Ein Gutachten kann Transparenz für bessere Entscheidungen beim Kauf oder beim Verkauf einer Immobilie in Hohendubrau, bei einer Vermögensaufstellung bzw. bei einer Entscheidung bei Kapitalanlagen in Hohendubrau schaffen.
Ein Verkehrswertgutachten kann bei Finanzierung einer Immobilie in Hohendubrau (Beleihungswertermittlung in Hohendubrau), einer Gebäudeversicherung in Hohendubrau oder /und einer Grundstücks- und Gebäudeversicherung in Hohendubrau (Versicherungswertermittlung in Hohendubrau) benötigt werden. Durch ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie in Hohendubrau erhalten Sie Gewissheit über die Steuerbelastung in z.B. folgenden Fällen: Immobilienbewertung in Hohendubrau zur Vorlage beim Finanzamt, z.B. als Nachweis des niedrigeren Gemeinwertes oder Gutachten zum Zwecke der Festlegung der Erbschaftssteuer in Hohendubrau bzw. Wertgutachten zum Zwecke der Berechnung der Schenkungssteuer in Hohendubrau.
Weitere Anlässe für eine Immobilienbewertung in Hohendubrau sind z.B. Immobilienbewertung zum Zwecke einer Zwangsversteigerung in Hohendubrau, Immobilienbewertung zum Zwecke einer Erbauseinandersetzung in Hohendubrau (z.B. vorweggenommene Erbfolge) und Immobilienbewertung zum Zwecke einer Ehescheidung in Hohendubrau (z.B. Zugewinnausgleich). Zu weiteren Gründen für die Wertermittlung für ein Grundstück in Hohendubrau gehört die Erstellung eines Wertgutachtens als Überblick über die wirtschaftlichen Möglichkeiten im Mieterhöhungsverlangen in Hohendubrau oder zum Beispiel Erbbauzinsanpassung in Hohendubrau. Nicht zu vergessen sind wichtige Anlässe zum Wertausgleich bei hoheitlichen Maßnahmen. Dazu gehört die Immobilienbewertung im Enteignungsverfahren in Hohendubrau, Wertgutachten oder gutachterliche Stellungnahme im Umlegungsverfahren und Immobilienbewertung im städtebaulichen Sanierungsverfahren in Hohendubrau (Sanierungsgebiet in Hohendubrau, sanierungsunbeeinflusster Verkehrswert oder sanierungsbeeinflusster Verkehrswert).
Bei einer Grundstücksbewertung in Hohendubrau können verschiedene Besonderheiten, d.h. Rechte und Belastungen an Grundstücken auftreten. Dazu gehören beispielsweise Grunddienstbarkeiten, An- und Vorkaufsrechte, Baulasten, Denkmalschutz, Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Verrentung von Kaufpreisen, Anfangs-/Endwerte und Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Sanierungsverfahren, Entschädigung bzw. Wertausgleich bei Bodenordnungsverfahren (Enteignung, Umlegung).
BERATUNG MIT WERT
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