Als Ihr werteorientierter Partner vor Ort für die professionelle Erstellung von Qualitätsgutachten (Vollgutachten, gerichtsfeste Gutachten, Immobiliengutachten, Wertgutachten) von Immobilien im Wohn- und Gewerbebereich sind wir überwiegend im Raum Sachsen (v.a. im Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen) und Brandenburg (v.a. im Landkreis Spree-Neiße und Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sowie bundesweit als Sachverständige für Immobilienbewertung tätig.
Im Raum Sachsen bewerten wir Immobilien z.B. in der Gemeinde Horka. Zur Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Horka gehören unter anderem die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) von bebauten und unbebauten Grundstücken. Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken in Horka gehören beispielsweise die Erstellung von Wertgutachten für ein Einfamilienhaus, Verkehrswertermittlung für ein Mehrfamilienhaus, Erstellung von Gutachten für eine Wohnung, Bewertung und Begutachtung von Wohn- und Geschäftshaus und Ermittlung des Marktwertes für eine Renditeimmobilie in Horka. Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Erstellung von Energieausweis.
Horka – Kurzbeschreibung und Lage
Die Gemeinde Horka liegt östlich von Niesky im Landkreis Görlitz. Mit Stand vom 30.Juni 2014 lebten in Horka ungefähr 1800 Einwohner.
Ortsteile von Horka
Die Gemeinde Horka hat folgende Ortsteile: Biehain und Mückenhain.
Angrenzende Gemeinden
An Horka grenzen folgende benachbarte Gemeinden an: im Norden Hähnichen mit den Ortsteilen Quolsdorf, Spree, Trebus , im Osten die Stadt Rothenburg mit den Ortsteilen Steinbach, Lodenau, Neusorge, Bremenhain, Dunkelhäuser, Geheege, Nieder-Neundorf, Uhmannsdorf, im Süden Kodersdorf mit den Ortsteilen Kodersdorf-Bahnhof, Särichen, Wiesa und im Westen die Große Kreisstadt Niesky mit den Ortsteilen Kosel, Stannewisch, Ödernitz und See.
Wichtige Adressen für Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Horka:
Grundbuchamt |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Gutachterausschuss |
Anforderung von folgenden Informationen:
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Liegenschaftskataster |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaufsichtsamt Landkreis Görlitz Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky Dezernat III - Bauaufsichtsamt Robert-Koch-Straße 1 02906 Niesky Telefon: 03588 2233-3730 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.kreis-goerlitz.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Denkmalschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaktenarchiv |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Ver- und Entsorgung Hauptstraße 50 02906 Waldhufen E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.twzv.info/ |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Mietspiegel Horka |
momentan keiner |
Eine Wertermittlung wird für eine Vielzahl von Anlässen benötigt, um Klarheit und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Parteien herzustellen. In den meisten Fällen sind Gutachten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Finanzierung beispielsweise muss das Kreditinstitut den Beleihungswert festlegen, um das Risiko des Darlehens einschätzen zu können. Aber auch bei Streitigkeiten vor Gericht (Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Schenkung, etc.) muss ein unabhängiges Gutachten erstellt werden.
Zur besseren Übersicht werden hier nachfolgend für Sie die verschiedensten Gründe für eine Immobilienbewertung in Horka dargestellt. Ein Gutachten kann Transparenz für bessere Entscheidungen beim Kauf oder beim Verkauf einer Immobilie in Horka, bei einer Vermögensaufstellung bzw. bei einer Entscheidung bei Kapitalanlagen in Horka schaffen.
Ein Verkehrswertgutachten kann bei Finanzierung einer Immobilie in Horka (Beleihungswertermittlung in Horka), einer Gebäudeversicherung in Horka oder /und einer Grundstücks- und Gebäudeversicherung in Horka (Versicherungswertermittlung in Horka) benötigt werden. Durch ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie in Horka erhalten Sie Gewissheit über die Steuerbelastung in z.B. folgenden Fällen: Immobilienbewertung in Horka zur Vorlage beim Finanzamt, z.B. als Nachweis des niedrigeren Gemeinwertes oder Gutachten zum Zwecke der Festlegung der Erbschaftssteuer in Horka bzw. Wertgutachten zum Zwecke der Berechnung der Schenkungssteuer in Horka.
Weitere Anlässe für eine Immobilienbewertung in Horka sind z.B. Immobilienbewertung zum Zwecke einer Zwangsversteigerung in Horka, Immobilienbewertung zum Zwecke einer Erbauseinandersetzung in Horka (z.B. vorweggenommene Erbfolge) und Immobilienbewertung zum Zwecke einer Ehescheidung in Horka (z.B. Zugewinnausgleich). Zu weiteren Gründen für die Wertermittlung für ein Grundstück in Horka gehört die Erstellung eines Wertgutachtens als Überblick über die wirtschaftlichen Möglichkeiten im Mieterhöhungsverlangen in Horka oder zum Beispiel Erbbauzinsanpassung in Horka. Nicht zu vergessen sind wichtige Anlässe zum Wertausgleich bei hoheitlichen Maßnahmen. Dazu gehört die Immobilienbewertung im Enteignungsverfahren in Horka, Wertgutachten oder gutachterliche Stellungnahme im Umlegungsverfahren und Immobilienbewertung im städtebaulichen Sanierungsverfahren in Horka (Sanierungsgebiet in Horka, sanierungsunbeeinflusster Verkehrswert oder sanierungsbeeinflusster Verkehrswert).
Bei einer Grundstücksbewertung in Horka können verschiedene Besonderheiten, d.h. Rechte und Belastungen an Grundstücken auftreten. Dazu gehören beispielsweise Grunddienstbarkeiten, An- und Vorkaufsrechte, Baulasten, Denkmalschutz, Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Verrentung von Kaufpreisen, Anfangs-/Endwerte und Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Sanierungsverfahren, Entschädigung bzw. Wertausgleich bei Bodenordnungsverfahren (Enteignung, Umlegung).
BERATUNG MIT WERT
Telefon: +49 (0)3583 797530
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