Als Ihr werteorientierter Partner vor Ort für die professionelle Erstellung von Qualitätsgutachten (Vollgutachten, gerichtsfeste Gutachten, Immobiliengutachten, Wertgutachten) von Immobilien im Wohn- und Gewerbebereich sind wir überwiegend im Raum Sachsen (v.a. im Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen) und Brandenburg (v.a. im Landkreis Spree-Neiße und Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sowie bundesweit als Sachverständige für Immobilienbewertung tätig.
Im Raum Sachsen bewerten wir Immobilien z.B. in der Stadt Bischofswerda. Zur Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Bischofswerda gehören unter anderem die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) von bebauten und unbebauten Grundstücken. Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken in Bischofswerda gehören beispielsweise die Erstellung von Wertgutachten für ein Einfamilienhaus, Verkehrswertermittlung für ein Mehrfamilienhaus, Erstellung von Gutachten für eine Wohnung, Bewertung und Begutachtung von Wohn- und Geschäftshaus und Ermittlung des Marktwertes für eine Renditeimmobilie in Bischofswerda. Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Erstellung von Energieausweis.
Bischofswerda – Kurzbeschreibung und Lage
Die Große Kreisstadt Bischofswerda liegt am westlichen Rand der Oberlausitz.ca. 30 km östlich von Dresden. Bischofswerda ist die Heimat des Schiebock, eine Art spezieller Schubkarren. Mit Stand vom 31.Dezember 2013 lebten in Bischofswerda ungefähr 11600 Einwohner.
Stadteile von Bischofswerda
Die Stadt Bischofswerda hat folgende Ortsteile: Belmsdorf, Pickau, Geißmannsdorf, Goldbach, Großdrebnitz, Kleindrebnitz, Neudrebnitz, Schönbrunn, Kynitzsch, Neu-Schönbrunn und Weickersdorf.
Angrenzende Gemeinden
An Bischofswerda grenzen folgende benachbarte Städte und Gemeinden an: im Norden Rammenau mit den Ortsteilen Schaudorf, Niederschaudorf, Oberrammenau, Niederdorf mit Beigut, Randsiedlung, Röderbrunn, Waldscheibe, Tanneberg, Siedung, im Osten Demnitz-Thumitz mit den Ortsteilen Wölkau, Medewitz, Birkenrode, Rothnaußlitz, Pottschapplitz, Cannewitz, Karlsdorf, Pohla, Stacha, im Süden Neustadt in Sachsen mit den Ortsteilen Berthelsdorf, Krumhermsdorf, Langburkersdorf, Niederottendorf, Oberottendorf, Polenz, Rückersdorf, Rugiswalde und im Westen Großharthau mit den Ortsteilen Bühlau, Schmiedefeld und Seeligstadt.
Wichtige Adressen für Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Bischofswerda:
Grundbuchamt Amtsgericht Bautzen Lessingstraße 7 02625 Bautzen Telefon: 03591 3 61 0 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.justiz.sachsen.de/agbz |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Gutachterausschuss |
Anforderung von folgenden Informationen:
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Liegenschaftskataster |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaufsichtsamt |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Denkmalschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaktenarchiv |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Ver- und Entsorgung Wasserversorgung Bischofswerda GmbH |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Mietspiegel Bischofswerda |
momentan keiner |
Eine Wertermittlung wird für eine Vielzahl von Anlässen benötigt, um Klarheit und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Parteien herzustellen. In den meisten Fällen sind Gutachten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Finanzierung beispielsweise muss das Kreditinstitut den Beleihungswert festlegen, um das Risiko des Darlehens einschätzen zu können. Aber auch bei Streitigkeiten vor Gericht (Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Schenkung, etc.) muss ein unabhängiges Gutachten erstellt werden.
Zur besseren Übersicht werden hier nachfolgend für Sie die verschiedensten Gründe für eine Immobilienbewertung in Bischofswerda dargestellt. Ein Gutachten kann Transparenz für bessere Entscheidungen beim Kauf oder beim Verkauf einer Immobilie in Bischofswerda, bei einer Vermögensaufstellung bzw. bei einer Entscheidung bei Kapitalanlagen in Bischofswerda schaffen.
Ein Verkehrswertgutachten kann bei Finanzierung einer Immobilie in Bischofswerda (Beleihungswertermittlung in Bischofswerda), einer Gebäudeversicherung in Bischofswerda oder /und einer Grundstücks- und Gebäudeversicherung in Bischofswerda (Versicherungswertermittlung in Bischofswerda) benötigt werden. Durch ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie in Bischofswerda erhalten Sie Gewissheit über die Steuerbelastung in z.B. folgenden Fällen: Immobilienbewertung in Bischofswerda zur Vorlage beim Finanzamt, z.B. als Nachweis des niedrigeren Gemeinwertes oder Gutachten zum Zwecke der Festlegung der Erbschaftssteuer in Bischofswerda bzw. Wertgutachten zum Zwecke der Berechnung der Schenkungssteuer in Bischofswerda.
Weitere Anlässe für eine Immobilienbewertung in Bischofswerda sind z.B. Immobilienbewertung zum Zwecke einer Zwangsversteigerung in Bischofswerda, Immobilienbewertung zum Zwecke einer Erbauseinandersetzung in Bischofswerda (z.B. vorweggenommene Erbfolge) und Immobilienbewertung zum Zwecke einer Ehescheidung in Bischofswerda (z.B. Zugewinnausgleich). Zu weiteren Gründen für die Wertermittlung für ein Grundstück in Bischofswerda gehört die Erstellung eines Wertgutachtens als Überblick über die wirtschaftlichen Möglichkeiten im Mieterhöhungsverlangen in Bischofswerda oder zum Beispiel Erbbauzinsanpassung in Bischofswerda. Nicht zu vergessen sind wichtige Anlässe zum Wertausgleich bei hoheitlichen Maßnahmen. Dazu gehört die Immobilienbewertung im Enteignungsverfahren in Bischofswerda, Wertgutachten oder gutachterliche Stellungnahme im Umlegungsverfahren und Immobilienbewertung im städtebaulichen Sanierungsverfahren in Bischofswerda (Sanierungsgebiet in Bischofswerda, sanierungsunbeeinflusster Verkehrswert oder sanierungsbeeinflusster Verkehrswert).
Bei einer Grundstücksbewertung in Bischofswerda können verschiedene Besonderheiten, d.h. Rechte und Belastungen an Grundstücken auftreten. Dazu gehören beispielsweise Grunddienstbarkeiten, An- und Vorkaufsrechte, Baulasten, Denkmalschutz, Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Verrentung von Kaufpreisen, Anfangs-/Endwerte und Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Sanierungsverfahren, Entschädigung bzw. Wertausgleich bei Bodenordnungsverfahren (Enteignung, Umlegung).
BERATUNG MIT WERT
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