Als Ihr werteorientierter Partner vor Ort für die professionelle Erstellung von Qualitätsgutachten (Vollgutachten, gerichtsfeste Gutachten, Immobiliengutachten, Wertgutachten) von Immobilien im Wohn- und Gewerbebereich sind wir überwiegend im Raum Sachsen (v.a. im Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen) und Brandenburg (v.a. im Landkreis Spree-Neiße und Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sowie bundesweit als Sachverständige für Immobilienbewertung tätig.
Im Raum Sachsen bewerten wir Immobilien z.B. in der Stadt Neugersdorf. Zur Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Neugersdorf gehören unter anderem die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) von bebauten und unbebauten Grundstücken in Neugersdorf. Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken in Neugersdorf gehören beispielsweise die Erstellung von Wertgutachten für ein Einfamilienhaus, Verkehrswertermittlung für ein Mehrfamilienhaus, Erstellung von Gutachten für eine Wohnung, Bewertung und Begutachtung von Wohn- und Geschäftshaus und Ermittlung des Marktwertes für eine Renditeimmobilie in Neugersdorf. Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Erstellung von Energieausweis.
Neugersdorf – Kurzbeschreibung und Lage
Die Stadt Neugersdorf liegt im südöstlichen Teil der Oberlausitz direkt an der tschechischen Grenze. Seit Anfang 2011 ist Neugersdorf mit Ebersbach fusioniert. Mit Stand vom vom 31.Dezember 2010 hatte Neugersdorf knapp 6000 Einwohner. In Neugersdorf befindet sich eine von drei Spreequellen. In Neugersdorf findet alljährlich das größte Volksfest der Oberlausitz, das „Gierschdurfer Schissn“ statt.
Ortsteile von Neugersdorf
Die Stadt Neugersdorf hat keine Ortsteile.
Angrenzende Gemeinden
An Neugersdorf grenzen im Nordwesten die Stadt Ebersbach mit den Ortsteilen: Haine, Hempel, Neue Sorge, Niederdorf, Oberdorf, Oberland und Spreedorf, im Osten die Gemeinde Kottmar mit den Ortsteilen Eibau, Kottmarsdorf, Neueibau, Niedercunnersdorf, Obercunnersdorf, Ottenhain, Walddorf, im Südosten Leutersdorf mit den Ortsteilen Folge, Hetzwalde, Neuwalde, Sorge, Spitzkunnersdorf und im Süden die Stadt Seifhennersdorf.
Wichtige Adressen für Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Neugersdorf:
Grundbuchamt Amtsgericht Zittau Lessingstraße 1 02763 Zittau Telefon: 03583 - 759-100 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.justiz.sachsen.de/agzi/content/722.htm |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Gutachterausschuss Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landkreis Görlitz Georgewitzer Straße 60 02708 Löbau Telefon: 03585 - 44 29 60 Internet: www.kreis-goerlitz.de |
Anforderung von folgenden Informationen:
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Liegenschaftskataster |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaufsichtsamt |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Denkmalschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaktenarchiv Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf Bauverwaltung Weberstraße 22, 02730 Ebersbach-Neugersdorf OT Ebersbach/Sa. Telefon: 03586 763 250 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.ebersbach-neugersdorf.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Ver- und Entsorgung SOWAG Süd-Oberlausitzer Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Mietspiegel Neugersdorf |
momentan keiner |
Eine Wertermittlung wird für eine Vielzahl von Anlässen benötigt, um Klarheit und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Parteien herzustellen. In den meisten Fällen sind Gutachten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Finanzierung beispielsweise muss das Kreditinstitut den Beleihungswert festlegen, um das Risiko des Darlehens einschätzen zu können. Aber auch bei Streitigkeiten vor Gericht (Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Schenkung, etc.) muss ein unabhängiges Gutachten erstellt werden.
Zur besseren Übersicht werden hier nachfolgend für Sie die verschiedensten Gründe für eine Immobilienbewertung in Neugersdorf dargestellt. Ein Gutachten kann Transparenz für bessere Entscheidungen beim Kauf oder beim Verkauf einer Immobilie in Neugersdorf, bei einer Vermögensaufstellung bzw. bei einer Entscheidung bei Kapitalanlagen in Neugersdorf schaffen.
Ein Verkehrswertgutachten kann bei Finanzierung einer Immobilie in Neugersdorf (Beleihungswertermittlung in Neugersdorf), einer Gebäudeversicherung in Neugersdorf oder /und einer Grundstücks- und Gebäudeversicherung in Neugersdorf (Versicherungswertermittlung in Neugersdorf) benötigt werden. Durch ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie in Neugersdorf erhalten Sie Gewissheit über die Steuerbelastung in z.B. folgenden Fällen: Immobilienbewertung in Neugersdorf zur Vorlage beim Finanzamt, z.B. als Nachweis des niedrigeren Gemeinwertes oder Gutachten zum Zwecke der Festlegung der Erbschaftssteuer in Neugersdorf bzw. Wertgutachten zum Zwecke der Berechnung der Schenkungssteuer in Neugersdorf.
Weitere Anlässe für eine Immobilienbewertung in E Neugersdorf sind z.B. Immobilienbewertung zum Zwecke einer Zwangsversteigerung in Neugersdorf, Immobilienbewertung zum Zwecke einer Erbauseinandersetzung in Neugersdorf (z.B. vorweggenommene Erbfolge) und Immobilienbewertung zum Zwecke einer Ehescheidung in Neugersdorf (z.B. Zugewinnausgleich). Zu weiteren Gründen für die Wertermittlung für ein Grundstück in Neugersdorf gehört die Erstellung eines Wertgutachtens als Überblick über die wirtschaftlichen Möglichkeiten im Mieterhöhungsverlangen in Neugersdorf oder zum Beispiel Erbbauzinsanpassung in Neugersdorf. Nicht zu vergessen sind wichtige Anlässe zum Wertausgleich bei hoheitlichen Maßnahmen. Dazu gehört die Immobilienbewertung im Enteignungsverfahren in Neugersdorf, Wertgutachten oder gutachterliche Stellungnahme im Umlegungsverfahren und Immobilienbewertung im städtebaulichen Sanierungsverfahren in Neugersdorf (Sanierungsgebiet in Neugersdorf, sanierungsunbeeinflusster Verkehrswert oder sanierungsbeeinflusster Verkehrswert).
Bei einer Grundstücksbewertung in Neugersdorf h können verschiedene Besonderheiten, d.h. Rechte und Belastungen an Grundstücken auftreten. Dazu gehören beispielsweise Grunddienstbarkeiten, An- und Vorkaufsrechte, Baulasten, Denkmalschutz, Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Verrentung von Kaufpreisen, Anfangs-/Endwerte und Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Sanierungsverfahren, Entschädigung bzw. Wertausgleich bei Bodenordnungsverfahren (Enteignung, Umlegung).
BERATUNG MIT WERT
Telefon: +49 (0)3583 797530
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Neustadt 18, 02763 Zittau