Als Ihr werteorientierter Partner vor Ort für die professionelle Erstellung von Qualitätsgutachten (Vollgutachten, gerichtsfeste Gutachten, Immobiliengutachten, Wertgutachten) von Immobilien im Wohn- und Gewerbebereich sind wir überwiegend im Raum Sachsen (v.a. im Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen) und Brandenburg (v.a. im Landkreis Spree-Neiße und Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sowie bundesweit als Sachverständige für Immobilienbewertung tätig.
Im Raum Sachsen bewerten wir Immobilien z.B. in der Gemeinde Kirschau. Zur Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Kirschau gehören unter anderem die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) von bebauten und unbebauten Grundstücken. Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken in Kirschau gehören beispielsweise die Erstellung von Wertgutachten für ein Einfamilienhaus, Verkehrswertermittlung für ein Mehrfamilienhaus, Erstellung von Gutachten für eine Wohnung, Bewertung und Begutachtung von Wohn- und Geschäftshaus und Ermittlung des Marktwertes für eine Renditeimmobilie in Kirschau. Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Erstellung von Energieausweis.
Kirschau – Kurzbeschreibung und Lage
Die Gemeinde Kirschau liegt im Zentrum des Oberlausitzer Berglandes ca. 10km südlich von Bautzen. Kirschau ist ein Ortsteil der Stadt Schirgiswalde-Kirschau. Kirschau ist geprägt durch teilweise kleinstädtischen Charakter, Umgebinde-, Fachwerkhäuser und Villen eingebettet in das Oberlausitzer Bergland. In Kirschau befindet sich das regional bekannte Freizeitbad Körse-Therme.
Ortsteile von Kirschau
Die Gemeinde Kirschau hat folgende Ortsteile: Crostau, Callenberg, Carlsberg, Halbendorf/Gebirge, Wurbis, Rodewitz/Spree, Bederwitz, Sonnenberg, Kirschau, Kleinpostwitz, Schirigiswalde und Neuschirgiswalde
Angrenzende Gemeinden
An Kirschau grenzen folgende benachbarte Städte und Gemeinden an: im Norden Großpostwitz mit den Ortsteilen Berge, Binnewitz, Cosul, Denkwitz, Ebendörfel, Eulowitz, Hainitz, Klein Kunitz, Mehltheuer, Rascha, im Osten die Gemeinde Cunewalde mit den Ortsteilen Albert-Schweitzer-Siedlung, Bärhäuser, Frühlingsberg, Halbau, Klipphausen, Neudorf, Schönberg, Weigsdorf-Köblitz, Zieglertal, im Süden Sohland an der Spree mit den Ortsteilen Wehrsdorf, Taubenheim, Am Hohberg, Ellersdorf, Carlsruhe, Neusorge, Pilzdörfel, Tännicht, Wassergrund und im Westen Wilthen mit den Ortsteilen Sora, Irgersdorf und Tautewalde.An Kirschau grenzen folgende benachbarte Städte und Gemeinden an: im Norden Großpostwitz mit den Ortsteilen Berge, Binnewitz, Cosul, Denkwitz, Ebendörfel, Eulowitz, Hainitz, Klein Kunitz, Mehltheuer, Rascha, im Osten die Gemeinde Cunewalde mit den Ortsteilen Albert-Schweitzer-Siedlung, Bärhäuser, Frühlingsberg, Halbau, Klipphausen, Neudorf, Schönberg, Weigsdorf-Köblitz, Zieglertal, im Süden Sohland an der Spree mit den Ortsteilen Wehrsdorf, Taubenheim, Am Hohberg, Ellersdorf, Carlsruhe, Neusorge, Pilzdörfel, Tännicht, Wassergrund und im Westen Wilthen mit den Ortsteilen Sora, Irgersdorf und Tautewalde.
Wichtige Adressen für Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Kirschau:
Grundbuchamt Amtsgericht Bautzen Lessingstraße 7 02625 Bautzen Telefon: 03591 3 61 0 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.justiz.sachsen.de/agbz |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Gutachterausschuss Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Bautzen Macherstraße 55 01917 Kamenz Telefon: 03591 5251-62010 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.landkreis-bautzen.de/2929.html |
Anforderung von folgenden Informationen:
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Liegenschaftskataster Landratsamt Bautzen Amt für Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation Macherstraße 55 01917 Kamenz Telefon: 03591 5251-62000 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.landkreis-bautzen.de/79.html |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaufsichtsamt Landratsamt Bautzen Abt. Bauaufsicht Macherstraße 55 01917 Kamenz Telefon: 03591 5251-63100 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.landkreis-bautzen.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Denkmalschutzbehörde Landratsamt Bautzen Denkmalschutz Macherstraße 55 01917 Kamenz Telefon: 03591 5251-63200 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.landkreis-bautzen.de/972.html |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaktenarchiv Stadt Schirgiswalde-Kirschau OT Schirgiswalde Hauptstraße 4/7 02681 Schirgiswalde Telefon: 03592 38660 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.schirgiswalde-kirschau.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde Landratsamt Bautzen Umweltamt Macherstraße 55 01917 Kamenz Telefon: 03591 5251 - 67000 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.landkreis-bautzen.de/58.html |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Ver- und Entsorgung ENSO Energie Sachsen Ost AG Friedrich-List-Platz 2 01069 Dresden Telefon: 0800 6686868 Internet: www.enso.de Kreiswerke Bautzen |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Mietspiegel Kirschau |
momentan keiner |
Eine Wertermittlung wird für eine Vielzahl von Anlässen benötigt, um Klarheit und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Parteien herzustellen. In den meisten Fällen sind Gutachten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Finanzierung beispielsweise muss das Kreditinstitut den Beleihungswert festlegen, um das Risiko des Darlehens einschätzen zu können. Aber auch bei Streitigkeiten vor Gericht (Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Schenkung, etc.) muss ein unabhängiges Gutachten erstellt werden.
Zur besseren Übersicht werden hier nachfolgend für Sie die verschiedensten Gründe für eine Immobilienbewertung in Kirschau dargestellt. Ein Gutachten kann Transparenz für bessere Entscheidungen beim Kauf oder beim Verkauf einer Immobilie in Kirschau, bei einer Vermögensaufstellung bzw. bei einer Entscheidung bei Kapitalanlagen in Kirschau schaffen.
Ein Verkehrswertgutachten kann bei Finanzierung einer Immobilie in Kirschau (Beleihungswertermittlung in Kirschau), einer Gebäudeversicherung in Kirschau oder /und einer Grundstücks- und Gebäudeversicherung in Kirschau (Versicherungswertermittlung in Kirschau) benötigt werden. Durch ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie in Kirschau erhalten Sie Gewissheit über die Steuerbelastung in z.B. folgenden Fällen: Immobilienbewertung in Kirschau zur Vorlage beim Finanzamt, z.B. als Nachweis des niedrigeren Gemeinwertes oder Gutachten zum Zwecke der Festlegung der Erbschaftssteuer in Kirschau bzw. Wertgutachten zum Zwecke der Berechnung der Schenkungssteuer in Kirschau.
Weitere Anlässe für eine Immobilienbewertung in Kirschau sind z.B. Immobilienbewertung zum Zwecke einer Zwangsversteigerung in Kirschau, Immobilienbewertung zum Zwecke einer Erbauseinandersetzung in Kirschau (z.B. vorweggenommene Erbfolge) und Immobilienbewertung zum Zwecke einer Ehescheidung in Kirschau (z.B. Zugewinnausgleich). Zu weiteren Gründen für die Wertermittlung für ein Grundstück in Kirschau gehört die Erstellung eines Wertgutachtens als Überblick über die wirtschaftlichen Möglichkeiten im Mieterhöhungsverlangen in Kirschau oder zum Beispiel Erbbauzinsanpassung in Kirschau. Nicht zu vergessen sind wichtige Anlässe zum Wertausgleich bei hoheitlichen Maßnahmen. Dazu gehört die Immobilienbewertung im Enteignungsverfahren in Kirschau, Wertgutachten oder gutachterliche Stellungnahme im Umlegungsverfahren und Immobilienbewertung im städtebaulichen Sanierungsverfahren in Kirschau (Sanierungsgebiet in Kirschau, sanierungsunbeeinflusster Verkehrswert oder sanierungsbeeinflusster Verkehrswert).
Bei einer Grundstücksbewertung in Kirschau können verschiedene Besonderheiten, d.h. Rechte und Belastungen an Grundstücken auftreten. Dazu gehören beispielsweise Grunddienstbarkeiten, An- und Vorkaufsrechte, Baulasten, Denkmalschutz, Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Verrentung von Kaufpreisen, Anfangs-/Endwerte und Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Sanierungsverfahren, Entschädigung bzw. Wertausgleich bei Bodenordnungsverfahren (Enteignung, Umlegung).
BERATUNG MIT WERT
Telefon: +49 (0)3583 797530
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