Als Ihr werteorientierter Partner vor Ort für die professionelle Erstellung von Qualitätsgutachten (Vollgutachten, gerichtsfeste Gutachten, Immobiliengutachten, Wertgutachten) von Immobilien im Wohn- und Gewerbebereich sind wir überwiegend im Raum Sachsen (v.a. im Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen) und Brandenburg (v.a. im Landkreis Spree-Neiße und Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sowie bundesweit als Sachverständige für Immobilienbewertung tätig.
Im Raum Sachsen bewerten wir Immobilien z.B. in Kleinwelka. Zur Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Kleinwelka gehören unter anderem die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) von bebauten und unbebauten Grundstücken. Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken in Kleinwelka gehören beispielsweise die Erstellung von Wertgutachten für ein Einfamilienhaus, Verkehrswertermittlung für ein Mehrfamilienhaus, Erstellung von Gutachten für eine Wohnung, Bewertung und Begutachtung von Wohn- und Geschäftshaus und Ermittlung des Marktwertes für eine Renditeimmobilie in Kleinwelka. Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Erstellung von Energieausweis.
Kleinwelka – Kurzbeschreibung und Lage
Kleinwelka liegt im Nordwesten von Bautzen und gehört seit dem Jahr 1999 zur Großen Kreistadt Bautzen. Mit Stand vom 31.Dezember 2014 lebten rund 760 Einwohner in Kleinwelka.
Ortsteile von Kleinwelka
Die ehemalige Gemeinde Kleinwelka hatte folgende Ortsteile: Großwelka, Kleinwelka, Kleinseidau und Lubachau.
Angrenzende Gemeinden
An Bautzen OT Kleinwelka grenzen folgende benachbarte Gemeinden an: im Süden die Gemeinde Doberschau-Gaußig mit den Ortsteilen Arnsdorf, Brösang, Cossern, Diehmen/Neu-Diehmen, Doberschau, Drauschkowitz/Neu-Drauschkowitz, Dretschen, Gaußig, Gnaschwitz, Golenz, Grubschütz, Günthersdorf, Katschwitz, Naundorf, Preuschwitz, Schlungwitz, Techritz, Weißnaußlitz, Zockau im Westen die Gemeinde Göda mit den Ortsteilen Birkau, Buscheritz, Coblenz, Dahren, Dobranitz, Döbschke, Dreikretscham, Dreistern, Göda, Jannowitz, Kleinförstchen, Kleinpraga, Kleinseitschen, Leutwitz, Muschelwitz, Nedaschütz, Neubloaschütz, Neuspittwitz, Oberförstchen, Paßditz, Pietzschwitz, Preske, Prischwitz, Seitschen, Semmichau, Siebitz, Sollschwitz, Spittwitz, Storcha, Zischkowitz, Zschwarnitz, im Norden die Gemeinde Radibor mit den Ortsteilen Bornitz, Brohna, Camina, Cölln, Droben, Grünbusch, Lippitsch, Lomske, Luppa, Luppedubrau, Luttowitz, Merka, Milkel, Milkwitz, Neubornitz, Neubrohna, Quoos, Radibor, Schwarzadler, Teicha, Wessel, außerdem im Norden die Gemeinde Großdubrau mit den Ortsteilen Margarethenhütte, Kleindubrau, Brehmen, Crosta, Klix, Spreewiese, Särchen, Salga, Neusärchen, Commerau, Kauppa, Jetscheba, Göbeln, Quatitz, Dahlowitz, Jeschütz, Kronförstchen, Sdier, Zschillichau, im Nordosten die Gemeinde Malschwitz mit den Ortsteilen Baruth, Briesing, Brießnitz, Brösa, Buchwalde, Cannewitz, Doberschütz, Dubrauke, Gleina, Guttau, Halbendorf/Spree, Kleinbautzen, Kleinsaubernitz, Lieske, Lömischau, Malschwitz, Neudorf/Spree, Niedergurig, Pließkowitz, Preititz, Rackel, Ruhethal, Wartha und im Osten die Gemeinde Kubschütz mit den Ortsteilen Baschütz, Blösa, Canitz-Christina, Daranitz, Döhlen, Großkunitz, Grubditz, Jenkwitz, Jeßnitz, Kreckwitz, Kubschütz, Neukubschütz, Kumschütz, Litten, Neupurschwitz, Pielitz, Purschwitz, Rabitz, Rachlau, Rieschen, Scheckwitz, Soculahora, Soritz, Waditz, Weißig und Zieschütz.
Wichtige Adressen für Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Kleinwelka:
Grundbuchamt |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Gutachterausschuss |
Anforderung von folgenden Informationen:
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Liegenschaftskataster |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaufsichtsamt |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Denkmalschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaktenarchiv |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Ver- und Entsorgung |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Mietspiegel Kleinwelka |
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Eine Wertermittlung wird für eine Vielzahl von Anlässen benötigt, um Klarheit und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Parteien herzustellen. In den meisten Fällen sind Gutachten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Finanzierung beispielsweise muss das Kreditinstitut den Beleihungswert festlegen, um das Risiko des Darlehens einschätzen zu können. Aber auch bei Streitigkeiten vor Gericht (Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Schenkung, etc.) muss ein unabhängiges Gutachten erstellt werden.
Zur besseren Übersicht werden hier nachfolgend für Sie die verschiedensten Gründe für eine Immobilienbewertung in Kleinwelka dargestellt. Ein Gutachten kann Transparenz für bessere Entscheidungen beim Kauf oder beim Verkauf einer Immobilie in Kleinwelka, bei einer Vermögensaufstellung bzw. bei einer Entscheidung bei Kapitalanlagen in Kleinwelka schaffen.
Ein Verkehrswertgutachten kann bei Finanzierung einer Immobilie in Kleinwelka (Beleihungswertermittlung in Kleinwelka), einer Gebäudeversicherung in Kleinwelka oder /und einer Grundstücks- und Gebäudeversicherung in Kleinwelka (Versicherungswertermittlung in Kleinwelka) benötigt werden. Durch ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie in Kleinwelka erhalten Sie Gewissheit über die Steuerbelastung in z.B. folgenden Fällen: Immobilienbewertung in Kleinwelka zur Vorlage beim Finanzamt, z.B. als Nachweis des niedrigeren Gemeinwertes oder Gutachten zum Zwecke der Festlegung der Erbschaftssteuer in Kleinwelka bzw. Wertgutachten zum Zwecke der Berechnung der Schenkungssteuer in Kleinwelka.
Weitere Anlässe für eine Immobilienbewertung in Kleinwelka sind z.B. Immobilienbewertung zum Zwecke einer Zwangsversteigerung in Kleinwelka, Immobilienbewertung zum Zwecke einer Erbauseinandersetzung in Kleinwelka (z.B. vorweggenommene Erbfolge) und Immobilienbewertung zum Zwecke einer Ehescheidung in Kleinwelka (z.B. Zugewinnausgleich). Zu weiteren Gründen für die Wertermittlung für ein Grundstück in Kleinwelka gehört die Erstellung eines Wertgutachtens als Überblick über die wirtschaftlichen Möglichkeiten im Mieterhöhungsverlangen in Kleinwelka oder zum Beispiel Erbbauzinsanpassung in Kleinwelka Nicht zu vergessen sind wichtige Anlässe zum Wertausgleich bei hoheitlichen Maßnahmen. Dazu gehört die Immobilienbewertung im Enteignungsverfahren in Kleinwelka, Wertgutachten oder gutachterliche Stellungnahme im Umlegungsverfahren und Immobilienbewertung im städtebaulichen Sanierungsverfahren in Kleinwelka (Sanierungsgebiet in Kleinwelka, sanierungsunbeeinflusster Verkehrswert oder sanierungsbeeinflusster Verkehrswert).
Bei einer Grundstücksbewertung in Kleinwelka können verschiedene Besonderheiten, d.h. Rechte und Belastungen an Grundstücken auftreten. Dazu gehören beispielsweise Grunddienstbarkeiten, An- und Vorkaufsrechte, Baulasten, Denkmalschutz, Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Verrentung von Kaufpreisen, Anfangs-/Endwerte und Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Sanierungsverfahren, Entschädigung bzw. Wertausgleich bei Bodenordnungsverfahren (Enteignung, Umlegung).
BERATUNG MIT WERT
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