Wir schätzen Werte - wahre Immobilienwerte

Immobilienbewertung und Wertgutachten in Kottmar

Immobilienbewertung und Erstellung von Wertgutachten in der sächsischen Gemeinde Kottmar

Als Ihr werteorientierter Partner vor Ort für die professionelle Erstellung von Qualitätsgutachten (Vollgutachten, gerichtsfeste Gutachten, Immobiliengutachten, Wertgutachten) von Immobilien im Wohn- und Gewerbebereich sind wir überwiegend im Raum Sachsen (v.a. im Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen) und Brandenburg (v.a. im Landkreis Spree-Neiße und Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sowie bundesweit als Sachverständige für Immobilienbewertung tätig.

Im Raum Sachsen bewerten wir Immobilien z.B. in der Gemeinde Kottmar. Zur Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Kottmar gehören unter anderem die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) von bebauten und unbebauten Grundstücken in Kottmar. Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken in Kottmar gehören beispielsweise die Erstellung von Wertgutachten für ein Einfamilienhaus, Verkehrswertermittlung für ein Mehrfamilienhaus, Erstellung von Gutachten für eine Wohnung, Bewertung und Begutachtung von Wohn- und Geschäftshaus und Ermittlung des Marktwertes für eine Renditeimmobilie in Kottmar. Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Erstellung von Energieausweis.
Einige Ortsansichten von Obercunnersdorf:
Obercunnersdorf - Bewertung von Haus und Grund (C) SchulzensohnObercunnersdorf - Immobilienbewertung und Wertgutachten (C) SchulzensohnObercunnersdorf - Verkehrswert Gutachten (C) SchulzensohnObercunnersdorf - Grundstücksbewertung und Wertgutachten (C) SchulzensohnObercunnersdorf - Immobiliengutachten (C) SchulzensohnObercunnersdorf - Marktwert Gutachten (C) Schulzensohn
Kottmar – Kurzbeschreibung und Lage

Der Gemeinde Kottmar besteht aus den ehemals selbstständigen Gemeinden Eibau, Neueibau, Kottmarsdorf, Obercunnersdorf, Niedercunnersdorf, Ottenhain und Walddorf. Kottmar liegt im südlichen Teil der Oberlausitz zwischen Löbau und Zittau. Mit Stand vom 31. Dezember 2013 lebten in der Einheitsgemeinde knapp 7800 Einwohner.

Ortsteile von Kottmar
Der Gemeinde Kottmar besteht aus den ehemals selbstständigen Gemeinden Eibau, Neueibau, Kottmarsdorf, Obercunnersdorf, Niedercunnersdorf, Ottenhain und Walddorf.

Angrenzende Gemeinden
An Kottmar grenzt im Norden Großschweidnitz mit den Ortsteil Kleinschweidnitz, im Osten Herrnhut mit den Ortsteilen Ninive, Ruppersdorf, Schwan, Friedensthal, Strahwalde, Euldorf, Großhennersdorf, Heuscheune, Neundorf auf dem Eigen, Schönbrunn, Berthelsdorf, Rennersdorf, im Süden Oderwitz mit den Ortsteilen Niederoderwitz und Oberoderwitz, im Westen Ebersbach-Neugersdorf mit den Ortsteilen Haine, Hempel, Neue Sorge, Niederdorf, Oberdorf, Oberland, Spreedorf und Neugersdorf an.

Wichtige Adressen für Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Kottmar:

Grundbuchamt
Amtsgericht Zittau, Zweigstelle Löbau
Promenadenring 3
02708 Löbau
Telefon: 03585 46 90
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Internet: http://www.justiz.sachsen.de/agzi/
Anforderung von folgenden Unterlagen:
  • Grundbuchauszug
  • Eintragungsbewilligung
  • Erbbaurechtsvertrag
  • Teilungserklärung
Gutachterausschuss
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landkreis Görlitz
Georgewitzer Straße 60
02708 Löbau
Telefon:  03585 - 44 29 60
Internet: www.kreis-goerlitz.de
Anforderung von folgenden Informationen:
  • Bodenrichtwerte
  • Kaufpreise bei berechtigtem Interesse
  • Grundstücksmarktbericht
Liegenschaftskataster
Landratsamt Görlitz
Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
Außenstelle Löbau
Georgewitzer Straße 42
02708 Löbau
Telefon: 03585 44-2882
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.kreis-goerlitz.de
Anforderung von folgenden Unterlagen:
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Flurstücksnachweis
  • Eigentümernachweis
  • Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung
Bauaufsichtsamt
Landkreis Görlitz
Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau
Dezernat III - Bauaufsichtsamt
Hochwaldstraße 29
02763 Zittau
Telefon: 03583 72-2702
E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.kreis-goerlitz.de
Anforderung von folgenden Unterlagen:
  • Auskunft Baulastenverzeichnis
Denkmalschutzbehörde
Landratsamt Görlitz
Bauaufsichtsamt
SG: Bauaufsicht – Denkmalschutz
Außenstelle Zittau
Hochwaldstraße 29
02763 Zittau
Telefon: 03583 72-2702
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.kreis-goerlitz.de
Anforderung von folgenden Unterlagen:
  • Auskunft Denkmalschutz
Bauaktenarchiv
Gemeinde Kottmar OT Eibau
Hauptstr. 62
02739 Kottmar
Telefon: +49 35 86 - 78 04 0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.gemeinde-kottmar.de
Anforderung von folgenden Unterlagen:
  • Grundrisse, Ansichten, Schnitte
  • Baubeschreibungen
  • Baugenehmigungen
  • historische Unterlagen
Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde
Landratsamt Görlitz
Umweltamt
SG: Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde
Georgewitzer Straße 52
02708 Löbau
Telefon: 03581 663-3190
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.kreis-goerlitz.de
Anforderung von folgenden Unterlagen:
  • Auskunft aus dem Sächsischen Altlastenkataster
Ver- und Entsorgung
ENSO NETZ GmbH
Regionalbereich Görlitz
Gottlieb-Daimler-Str. 15
02828 Görlitz
Telefon: 03581 365-224
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.enso.de 

SOWAG Süd-Oberlausitzer Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH
Äußere Weberstraße 43
02763 Zittau 
Telefon: 03583 77370
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.sowag.de

Anforderung von folgenden Unterlagen:
  • Auskunft zur Trinkwasserversorgung
  • Auskunft zur Abwasserentsorgung
  • Auskunft zur Gasversorgung
  • Auskunft zur Stromversorgung
  • Auskunft zur Fernwärmeversorgung
Mietspiegel Kottmar
 momentan keiner

Eine Wertermittlung wird für eine Vielzahl von Anlässen benötigt, um Klarheit und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Parteien herzustellen. In den meisten Fällen sind Gutachten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Finanzierung beispielsweise muss das Kreditinstitut den Beleihungswert festlegen, um das Risiko des Darlehens einschätzen zu können. Aber auch bei Streitigkeiten vor Gericht (Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Schenkung, etc.) muss ein unabhängiges Gutachten erstellt werden.
Zur besseren Übersicht werden hier nachfolgend für Sie die verschiedensten Gründe für eine Immobilienbewertung in Kottmar dargestellt. Ein Gutachten kann Transparenz für bessere Entscheidungen beim Kauf oder beim Verkauf einer Immobilie in Kottmar, bei einer Vermögensaufstellung bzw. bei einer Entscheidung bei Kapitalanlagen in Kottmar schaffen.
Ein Verkehrswertgutachten kann bei Finanzierung einer Immobilie in Kottmar (Beleihungswertermittlung in Kottmar), einer Gebäudeversicherung in Kottmar oder /und einer Grundstücks- und Gebäudeversicherung in Kottmar (Versicherungswertermittlung in Kottmar) benötigt werden. Durch ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie in Kottmar erhalten Sie Gewissheit über die Steuerbelastung in z.B. folgenden Fällen: Immobilienbewertung in Kottmar zur Vorlage beim Finanzamt, z.B. als Nachweis des niedrigeren Gemeinwertes oder Gutachten zum Zwecke der Festlegung der Erbschaftssteuer in Kottmar bzw. Wertgutachten zum Zwecke der Berechnung der Schenkungssteuer in Kottmar.
Weitere Anlässe für eine Immobilienbewertung in Kottmar sind z.B. Immobilienbewertung zum Zwecke einer Zwangsversteigerung in Kottmar, Immobilienbewertung zum Zwecke einer Erbauseinandersetzung in Kottmar (z.B. vorweggenommene Erbfolge) und Immobilienbewertung zum Zwecke einer Ehescheidung in Kottmar (z.B. Zugewinnausgleich). Zu weiteren Gründen für die Wertermittlung für ein Grundstück in Kottmar gehört die Erstellung eines Wertgutachtens als Überblick über die wirtschaftlichen Möglichkeiten im Mieterhöhungsverlangen in Kottmar oder zum Beispiel Erbbauzinsanpassung in Kottmar. Nicht zu vergessen sind wichtige Anlässe zum Wertausgleich bei hoheitlichen Maßnahmen. Dazu gehört die Immobilienbewertung im Enteignungsverfahren in Kottmar, Wertgutachten oder gutachterliche Stellungnahme im Umlegungsverfahren und Immobilienbewertung im städtebaulichen Sanierungsverfahren in Kottmar (Sanierungsgebiet in Kottmar, sanierungsunbeeinflusster Verkehrswert oder sanierungsbeeinflusster Verkehrswert).
Bei einer Grundstücksbewertung in Kottmar können verschiedene Besonderheiten, d.h. Rechte und Belastungen an Grundstücken auftreten. Dazu gehören beispielsweise Grunddienstbarkeiten, An- und Vorkaufsrechte, Baulasten, Denkmalschutz, Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Verrentung von Kaufpreisen, Anfangs-/Endwerte und Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Sanierungsverfahren, Entschädigung bzw. Wertausgleich bei Bodenordnungsverfahren (Enteignung, Umlegung).

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Sachverständigenbüro für Grundstücksbewertung | „Wir schätzen Werte – wahre Immobilienwerte“
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BERATUNG MIT WERT

Telefon: +49 (0)3583 797530
Mobil: +49 (0)178 3574164
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Neustadt 18, 02763 Zittau

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