Als Ihr werteorientierter Partner vor Ort für die professionelle Erstellung von Qualitätsgutachten (Vollgutachten, gerichtsfeste Gutachten, Immobiliengutachten, Wertgutachten) von Immobilien im Wohn- und Gewerbebereich sind wir überwiegend im Raum Sachsen (v.a. im Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen) und Brandenburg (v.a. im Landkreis Spree-Neiße und Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sowie bundesweit als Sachverständige für Immobilienbewertung tätig.
Im Raum Sachsen bewerten wir Immobilien z.B. in der Gemeinde Kreba-Neudorf . Zur Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Kreba-Neudorf gehören unter anderem die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) von bebauten und unbebauten Grundstücken. Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken in Kreba-Neudorf gehören beispielsweise die Erstellung von Wertgutachten für ein Einfamilienhaus, Verkehrswertermittlung für ein Mehrfamilienhaus, Erstellung von Gutachten für eine Wohnung, Bewertung und Begutachtung von Wohn- und Geschäftshaus und Ermittlung des Marktwertes für eine Renditeimmobilie in Kreba-Neudorf. Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Erstellung von Energieausweis.
Kreba-Neudorf – Kurzbeschreibung und Lage
Die Gemeinde Kreba-Neudorf liegt im Norden des Landkreises Görlitz mitten im Lausitzer Seenland. Mit Stand vom 31.Dezember 2013 lebten in Kreba-Neudorf knapp 1000 Einwohner.
Ortsteile von Kreba-Neudorf
Die Gemeinde Kreba-Neudorf hat folgende Ortsteile: Kreba, Lache, Neudorf und Tschernske.
Angrenzende Gemeinden
An Kreba-Neudorf grenzen folgende benachbarte Gemeinden an: im Norden die Gemeinde Boxberg mit den Ortsteilen Bärwalde, Drehna, Dürrbach, Jahmen, Kaschel, Klein-Oelsa, Klein-Radisch, Klitten, Kringelsdorf, Mönau, Nochten, Rauden, Reichwalde, Sprey, Tauer, Uhyst, Zimpel, im Nordosten Rietschen mit den Ortsteilen Daubitz, Teicha, Hammerstadt, Altliebel, Neuliebel, Neuhammer, Nieder Prauske, Werda, im Osten die Gemeinde Hähnichen mit den Ortsteilen Quolsdorf, Spree, Trebus, im Süden Mücka mit den Ortsteilen Förstgen, Förstgen-Ost, Leipgen und im Westen Klitten.
Wichtige Adressen für Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Kreba-Neudorf:
Grundbuchamt |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Gutachterausschuss |
Anforderung von folgenden Informationen:
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Liegenschaftskataster |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaufsichtsamt Landkreis Görlitz Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky Dezernat III - Bauaufsichtsamt Robert-Koch-Straße 1 02906 Niesky Telefon: 03588 2233-3730 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.kreis-goerlitz.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Denkmalschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaktenarchiv |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Ver- und Entsorgung Hauptstraße 50 02906 Waldhufen E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.twzv.info/ |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Mietspiegel Kreba-Neudorf |
momentan keiner |
Eine Wertermittlung wird für eine Vielzahl von Anlässen benötigt, um Klarheit und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Parteien herzustellen. In den meisten Fällen sind Gutachten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Finanzierung beispielsweise muss das Kreditinstitut den Beleihungswert festlegen, um das Risiko des Darlehens einschätzen zu können. Aber auch bei Streitigkeiten vor Gericht (Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Schenkung, etc.) muss ein unabhängiges Gutachten erstellt werden.
Zur besseren Übersicht werden hier nachfolgend für Sie die verschiedensten Gründe für eine Immobilienbewertung in Kreba-Neudorf dargestellt. Ein Gutachten kann Transparenz für bessere Entscheidungen beim Kauf oder beim Verkauf einer Immobilie in Kreba-Neudorf, bei einer Vermögensaufstellung bzw. bei einer Entscheidung bei Kapitalanlagen in Kreba-Neudorf schaffen.
Ein Verkehrswertgutachten kann bei Finanzierung einer Immobilie in Kreba-Neudorf (Beleihungswertermittlung in Kreba-Neudorf), einer Gebäudeversicherung in Kreba-Neudorf oder /und einer Grundstücks- und Gebäudeversicherung in Kreba-Neudorf (Versicherungswertermittlung in Kreba-Neudorf) benötigt werden. Durch ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie in Kreba-Neudorf erhalten Sie Gewissheit über die Steuerbelastung in z.B. folgenden Fällen: Immobilienbewertung in Kreba-Neudorf zur Vorlage beim Finanzamt, z.B. als Nachweis des niedrigeren Gemeinwertes oder Gutachten zum Zwecke der Festlegung der Erbschaftssteuer in Kreba-Neudorf bzw. Wertgutachten zum Zwecke der Berechnung der Schenkungssteuer in Kreba-Neudorf.
Weitere Anlässe für eine Immobilienbewertung in Kreba-Neudorf sind z.B. Immobilienbewertung zum Zwecke einer Zwangsversteigerung in Kreba-Neudorf, Immobilienbewertung zum Zwecke einer Erbauseinandersetzung in Kreba-Neudorf (z.B. vorweggenommene Erbfolge) und Immobilienbewertung zum Zwecke einer Ehescheidung in Kreba-Neudorf (z.B. Zugewinnausgleich). Zu weiteren Gründen für die Wertermittlung für ein Grundstück in Kreba-Neudorf gehört die Erstellung eines Wertgutachtens als Überblick über die wirtschaftlichen Möglichkeiten im Mieterhöhungsverlangen in Kreba-Neudorf oder zum Beispiel Erbbauzinsanpassung in Kreba-Neudorf. Nicht zu vergessen sind wichtige Anlässe zum Wertausgleich bei hoheitlichen Maßnahmen. Dazu gehört die Immobilienbewertung im Enteignungsverfahren in Kreba-Neudorf, Wertgutachten oder gutachterliche Stellungnahme im Umlegungsverfahren und Immobilienbewertung im städtebaulichen Sanierungsverfahren in Kreba-Neudorf (Sanierungsgebiet in Kreba-Neudorf, sanierungsunbeeinflusster Verkehrswert oder sanierungsbeeinflusster Verkehrswert).
Bei einer Grundstücksbewertung in Kreba-Neudorf können verschiedene Besonderheiten, d.h. Rechte und Belastungen an Grundstücken auftreten. Dazu gehören beispielsweise Grunddienstbarkeiten, An- und Vorkaufsrechte, Baulasten, Denkmalschutz, Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Verrentung von Kaufpreisen, Anfangs-/Endwerte und Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Sanierungsverfahren, Entschädigung bzw. Wertausgleich bei Bodenordnungsverfahren (Enteignung, Umlegung).
BERATUNG MIT WERT
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