Als Ihr werteorientierter Partner vor Ort für die professionelle Erstellung von Qualitätsgutachten (Vollgutachten, gerichtsfeste Gutachten, Immobiliengutachten, Wertgutachten) von Immobilien im Wohn- und Gewerbebereich sind wir überwiegend im Raum Sachsen (v.a. im Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen) und Brandenburg (v.a. im Landkreis Spree-Neiße und Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sowie bundesweit als Sachverständige für Immobilienbewertung tätig.
Im Raum Sachsen bewerten wir Immobilien z.B. in der Gemeinde Neukirch/Lausitz. Zur Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Neukirch/Lausitz gehören unter anderem die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) von bebauten und unbebauten Grundstücken. Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken in Neukirch/Lausitz gehören beispielsweise die Erstellung von Wertgutachten für ein Einfamilienhaus, Verkehrswertermittlung für ein Mehrfamilienhaus, Erstellung von Gutachten für eine Wohnung, Bewertung und Begutachtung von Wohn- und Geschäftshaus und Ermittlung des Marktwertes für eine Renditeimmobilie in Neukirch/Lausitz. Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Erstellung von Energieausweis.
Neukirch/Lausitz – Kurzbeschreibung und Lage
Die Gemeinde Neukirch/Lausitz liegt im Landkreis Bautzen im Oberlausitzer Bergland ungefähr 15 km südlich von der Stadt Bautzen. In Neukirch wruden von 1990 bis 2006 reichlich 3,6 Millionen Fahrräder hergestellt. Am Wirtschaftsstandort Neukirch sind einige mittelständige Unternehmen u.a. aus der Maschinenbauindustrie angesiedelt, was das relative hohe Wirtschaftswachstum erklärt. Mit Stand vom 31.Dezember 2013 lebten in Neukirch ungefähr 5000 Einwohner.
Ortsteile von Neukirch/Lausitz
Die Gemeinde Neukirch hat keine Ortsteile.
Angrenzende Gemeinden
An Neukirch grenzen folgende benachbarte Gemeinden an: im Westen Schmölln-Putzkau mit den Ortsteilen Neuschmölln, Putzkau, Schmölln, Tröbigau, im Norden Doberschau-Gaußig mit den Ortsteilen Arnsdorf, Brösang, Cossern, Diehmen, Doberschau, Drauschkowitz, Dretschen, Gaußig, Gnaschwitz, Golenz, Grubschütz, Günthersdorf, Katschwitz, Naundorf, Neu-Diehmen, Neu-Drauschkowitz, Preuschwitz, Schlungwitz, Techritz, Weißnaußlitz, Zockau, im Osten die Stadt Wilthen mit den Ortsteilen Sora, Irgersdorf, Tautewalde und im Süden die Gemeinde Steinigtwolmsdorf mit den Ortsteilen Ringenhain und Weifa.
Wichtige Adressen für Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Neukirch/Lausitz:
Grundbuchamt Amtsgericht Bautzen Lessingstraße 7 02625 Bautzen Telefon: 03591 3 61 0 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.justiz.sachsen.de/agbz |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
|
Gutachterausschuss |
Anforderung von folgenden Informationen:
|
Liegenschaftskataster |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
|
Bauaufsichtsamt |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
|
Denkmalschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
|
Bauaktenarchiv |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
|
Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
|
Ver- und Entsorgung
|
Anforderung von folgenden Unterlagen:
|
Mietspiegel Neukirch/Lausitz |
momentan keiner |
Eine Wertermittlung wird für eine Vielzahl von Anlässen benötigt, um Klarheit und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Parteien herzustellen. In den meisten Fällen sind Gutachten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Finanzierung beispielsweise muss das Kreditinstitut den Beleihungswert festlegen, um das Risiko des Darlehens einschätzen zu können. Aber auch bei Streitigkeiten vor Gericht (Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Schenkung, etc.) muss ein unabhängiges Gutachten erstellt werden.
Zur besseren Übersicht werden hier nachfolgend für Sie die verschiedensten Gründe für eine Immobilienbewertung in Neukirch dargestellt. Ein Gutachten kann Transparenz für bessere Entscheidungen beim Kauf oder beim Verkauf einer Immobilie in Neukirch, bei einer Vermögensaufstellung bzw. bei einer Entscheidung bei Kapitalanlagen in Neukirch schaffen.
Ein Verkehrswertgutachten kann bei Finanzierung einer Immobilie in Neukirch (Beleihungswertermittlung in Neukirch), einer Gebäudeversicherung in Neukirch oder /und einer Grundstücks- und Gebäudeversicherung in Neukirch (Versicherungswertermittlung in Neukirch) benötigt werden. Durch ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie in Neukirch erhalten Sie Gewissheit über die Steuerbelastung in z.B. folgenden Fällen: Immobilienbewertung in Neukirch zur Vorlage beim Finanzamt, z.B. als Nachweis des niedrigeren Gemeinwertes oder Gutachten zum Zwecke der Festlegung der Erbschaftssteuer in Neukirch bzw. Wertgutachten zum Zwecke der Berechnung der Schenkungssteuer in Neukirch.
Weitere Anlässe für eine Immobilienbewertung in Neukirch sind z.B. Immobilienbewertung zum Zwecke einer Zwangsversteigerung in Neukirch, Immobilienbewertung zum Zwecke einer Erbauseinandersetzung in Neukirch (z.B. vorweggenommene Erbfolge) und Immobilienbewertung zum Zwecke einer Ehescheidung in Neukirch (z.B. Zugewinnausgleich). Zu weiteren Gründen für die Wertermittlung für ein Grundstück in Neukirch gehört die Erstellung eines Wertgutachtens als Überblick über die wirtschaftlichen Möglichkeiten im Mieterhöhungsverlangen in Neukirch oder zum Beispiel Erbbauzinsanpassung in Neukirch. Nicht zu vergessen sind wichtige Anlässe zum Wertausgleich bei hoheitlichen Maßnahmen. Dazu gehört die Immobilienbewertung im Enteignungsverfahren in Neukirch, Wertgutachten oder gutachterliche Stellungnahme im Umlegungsverfahren und Immobilienbewertung im städtebaulichen Sanierungsverfahren in Neukirch (Sanierungsgebiet in Neukirch, sanierungsunbeeinflusster Verkehrswert oder sanierungsbeeinflusster Verkehrswert).
Bei einer Grundstücksbewertung in Neukirch können verschiedene Besonderheiten, d.h. Rechte und Belastungen an Grundstücken auftreten. Dazu gehören beispielsweise Grunddienstbarkeiten, An- und Vorkaufsrechte, Baulasten, Denkmalschutz, Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Verrentung von Kaufpreisen, Anfangs-/Endwerte und Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Sanierungsverfahren, Entschädigung bzw. Wertausgleich bei Bodenordnungsverfahren (Enteignung, Umlegung).
BERATUNG MIT WERT
Telefon: +49 (0)3583 797530
Mobil: +49 (0)178 3574164
Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Neustadt 18, 02763 Zittau