Als Ihr werteorientierter Partner vor Ort für die professionelle Erstellung von Qualitätsgutachten (Vollgutachten, gerichtsfeste Gutachten, Immobiliengutachten, Wertgutachten) von Immobilien im Wohn- und Gewerbebereich sind wir überwiegend im Raum Sachsen (v.a. im Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen) und Brandenburg (v.a. im Landkreis Spree-Neiße und Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sowie bundesweit als Sachverständige für Immobilienbewertung tätig.
Im Raum Sachsen bewerten wir Immobilien z.B. in der Gemeinde Oppach. Zur Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Oppach gehören unter anderem die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) von bebauten und unbebauten Grundstücken in Oppach. Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken in Oppach gehören beispielsweise die Erstellung von Wertgutachten für ein Einfamilienhaus, Verkehrswertermittlung für ein Mehrfamilienhaus, Erstellung von Gutachten für eine Wohnung, Bewertung und Begutachtung von Wohn- und Geschäftshaus und Ermittlung des Marktwertes für eine Renditeimmobilie in Oppach. Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Erstellung von Energieausweis.
Oppach – Kurzbeschreibung und Lage
Die sächsische Gemeinde Oppach liegt im westlichen Teil des Landkreises Görlitz an der Grenze zur Tschechischen Republik. Mit Stand vom 31. Dezember 2013 hatte Oppach rund 2500 Einwohner.
Ortsteile von Oppach
Die Gemeinde Oppach hat folgende Ortsteile: Fuchs, Eichen, Picka und Lindenberg.
Angrenzende Gemeinden
An Oppach grenzen im Norden die Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen Crostau, Callenberg, Carlsberg, Halbendorf/Gebirge, Wurbis, Rodewitz/Spree, Bederwitz, Sonnenberg, Kirschau, Kleinpostwitz, Schirgiswalde und Neuschirgiswalde, im Osten Beiersdorf mit den Ortsteilen Gebirge, Neulauba, Schmiedental, Zeile, Zwenke, im Süden Neusalza-Spremberg mit den Ortsteilen Friedersdorf, Neufriedersdorf, Neuspremberg und Sonneberg und im Westen Sohland an der Spree mit den Ortsteilen Wehrsdorf, Taubenheim, Am Hohberg, Ellersdorf, Carlsruhe, Neusorge, Pilzdörfel, Tännicht und Wassergrund an.
Wichtige Adressen für Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Oppach:
Grundbuchamt Amtsgericht Zittau, Zweigstelle Löbau Promenadenring 3 02708 Löbau Telefon: 03585 46 90 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.justiz.sachsen.de/agzi/ |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Gutachterausschuss Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landkreis Görlitz Georgewitzer Straße 60 02708 Löbau Telefon: 03585 - 44 29 60 Internet: www.kreis-goerlitz.de |
Anforderung von folgenden Informationen:
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Liegenschaftskataster Landratsamt Görlitz Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung Außenstelle Löbau Georgewitzer Straße 42 02708 Löbau Telefon: 03585 44-2882 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.kreis-goerlitz.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaufsichtsamt Landkreis Görlitz Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau Dezernat III - Bauaufsichtsamt Hochwaldstraße 29 02763 Zittau Telefon: 03583 72-2702 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.kreis-goerlitz.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Denkmalschutzbehörde Landratsamt Görlitz Bauaufsichtsamt SG: Bauaufsicht – Denkmalschutz Außenstelle Zittau Hochwaldstraße 29 02763 Zittau Telefon: 03583 72-2702 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.kreis-goerlitz.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaktenarchiv Gemeindeverwaltung Oppach Bauverwaltung August-Bebel-Straße 32 02736 Oppach Telefon: 035872/3830 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.oppach.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde Landratsamt Görlitz Umweltamt SG: Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde Georgewitzer Straße 52 02708 Löbau Telefon: 03581 663-3190 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.kreis-goerlitz.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Ver- und Entsorgung SOWAG Süd-Oberlausitzer Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Mietspiegel Oppach |
momentan keiner |
Eine Wertermittlung wird für eine Vielzahl von Anlässen benötigt, um Klarheit und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Parteien herzustellen. In den meisten Fällen sind Gutachten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Finanzierung beispielsweise muss das Kreditinstitut den Beleihungswert festlegen, um das Risiko des Darlehens einschätzen zu können. Aber auch bei Streitigkeiten vor Gericht (Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Schenkung, etc.) muss ein unabhängiges Gutachten erstellt werden.
Zur besseren Übersicht werden hier nachfolgend für Sie die verschiedensten Gründe für eine Immobilienbewertung in Oppach dargestellt. Ein Gutachten kann Transparenz für bessere Entscheidungen beim Kauf oder beim Verkauf einer Immobilie in Oppach, bei einer Vermögensaufstellung bzw. bei einer Entscheidung bei Kapitalanlagen in Oppach schaffen.
Ein Verkehrswertgutachten kann bei Finanzierung einer Immobilie in Oppach (Beleihungswertermittlung in Oppach), einer Gebäudeversicherung in Oppach oder /und einer Grundstücks- und Gebäudeversicherung in Oppach (Versicherungswertermittlung in Oppach) benötigt werden. Durch ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie in Oppach erhalten Sie Gewissheit über die Steuerbelastung in z.B. folgenden Fällen: Immobilienbewertung in Oppach zur Vorlage beim Finanzamt, z.B. als Nachweis des niedrigeren Gemeinwertes oder Gutachten zum Zwecke der Festlegung der Erbschaftssteuer in Oppach bzw. Wertgutachten zum Zwecke der Berechnung der Schenkungssteuer in Oppach.
Weitere Anlässe für eine Immobilienbewertung in Oppach sind z.B. Immobilienbewertung zum Zwecke einer Zwangsversteigerung in Oppach, Immobilienbewertung zum Zwecke einer Erbauseinandersetzung in Oppach (z.B. vorweggenommene Erbfolge) und Immobilienbewertung zum Zwecke einer Ehescheidung in Oppach (z.B. Zugewinnausgleich). Zu weiteren Gründen für die Wertermittlung für ein Grundstück in Oppach gehört die Erstellung eines Wertgutachtens als Überblick über die wirtschaftlichen Möglichkeiten im Mieterhöhungsverlangen in Oppach oder zum Beispiel Erbbauzinsanpassung in Oppach. Nicht zu vergessen sind wichtige Anlässe zum Wertausgleich bei hoheitlichen Maßnahmen. Dazu gehört die Immobilienbewertung im Enteignungsverfahren in Oppach, Wertgutachten oder gutachterliche Stellungnahme im Umlegungsverfahren und Immobilienbewertung im städtebaulichen Sanierungsverfahren in Oppach (Sanierungsgebiet in Oppach, sanierungsunbeeinflusster Verkehrswert oder sanierungsbeeinflusster Verkehrswert).
Bei einer Grundstücksbewertung in Neusalza-Spremberg können verschiedene Besonderheiten, d.h. Rechte und Belastungen an Grundstücken auftreten. Dazu gehören beispielsweise Grunddienstbarkeiten, An- und Vorkaufsrechte, Baulasten, Denkmalschutz, Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Verrentung von Kaufpreisen, Anfangs-/Endwerte und Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Sanierungsverfahren, Entschädigung bzw. Wertausgleich bei Bodenordnungsverfahren (Enteignung, Umlegung).
BERATUNG MIT WERT
Telefon: +49 (0)3583 797530
Mobil: +49 (0)178 3574164
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Neustadt 18, 02763 Zittau