Als Ihr werteorientierter Partner vor Ort für die professionelle Erstellung von Qualitätsgutachten (Vollgutachten, gerichtsfeste Gutachten, Immobiliengutachten, Wertgutachten) von Immobilien im Wohn- und Gewerbebereich sind wir überwiegend im Raum Sachsen (v.a. im Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen) und Brandenburg (v.a. im Landkreis Spree-Neiße und Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sowie bundesweit als Sachverständige für Immobilienbewertung tätig.
Im Raum Sachsen bewerten wir Immobilien z.B. in der Gemeinde Oybin. Zur Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Oybin gehören unter anderem die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) von bebauten und unbebauten Grundstücken in Oybin. Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken in Oybin gehören beispielsweise die Erstellung von Wertgutachten für ein Einfamilienhaus, Verkehrswertermittlung für ein Mehrfamilienhaus, Erstellung von Gutachten für eine Wohnung, Bewertung und Begutachtung von Wohn- und Geschäftshaus und Ermittlung des Marktwertes für eine Renditeimmobilie in Oybin. Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Erstellung von Energieausweis.
Oybin – Kurzbeschreibung und Lage
Der Kurort Oybin liegt im südlichen Teil der Oberlausitz mitten im Zittauer Gebirge. Mit Stand vom 31.Dezember 2013 hatte Oybin rund 1400 Einwohner. Berühmt ist Oybin für seine Kloster- und Burgruine auf dem gleichnamigen Berg. Der Gebirgsexpress verbindet Oybin mit den Ausflugszielen wie z.B. die Töpferbaude, die Hochwaldbaude und die Kammbaude.
Ortsteile von Oybin
Die Gemeinde Oybin hat folgende Ortsteile: Hain und Luftkurort Lückendorf.
Angrenzende Gemeinden
An Oybin grenzt im Westen Jonsdorf mit dem Ortsteil Hänischmühe und im Norden Olbersdorf mit den Ortsteilen Niederdorf, Oberdorf, Kaltenstein, Städtel, Randsiedlung, (Neubaugebiet) Grundbachsiedlung, Kohlenviebig an.
Wichtige Adressen für Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Oybin:
Grundbuchamt Amtsgericht Zittau Lessingstraße 1 02763 Zittau Telefon: 03583 - 759-100 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.justiz.sachsen.de/agzi |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Gutachterausschuss Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landkreis Görlitz Georgewitzer Straße 60 02708 Löbau Telefon: 03585 - 44 29 60 Internet: www.kreis-goerlitz.de |
Anforderung von folgenden Informationen:
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Liegenschaftskataster Landratsamt Görlitz Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung Außenstelle Löbau Georgewitzer Straße 42 02708 Löbau Telefon: 03585 44-2882 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.kreis-goerlitz.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaufsichtsamt Landkreis Görlitz Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau Dezernat III - Bauaufsichtsamt Hochwaldstraße 29 02763 Zittau Telefon: 03583 72-2702 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.kreis-goerlitz.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Denkmalschutzbehörde Landratsamt Görlitz Bauaufsichtsamt SG: Bauaufsicht – Denkmalschutz Außenstelle Zittau Hochwaldstraße 29 02763 Zittau Telefon: 03583 72-2702 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.kreis-goerlitz.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaktenarchiv Gemeindeverwaltung Olbersdorf SG Bauamt Oberer Viebig 2a 02785 Olbersdorf Telefon: 03583 698532 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.olbersdorf.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Ver- und Entsorgung ENSO NETZ GmbH Regionalbereich Görlitz Gottlieb-Daimler-Str. 15 02828 Görlitz Telefon: 03581 365-224 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.enso.de SOWAG Süd-Oberlausitzer Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Mietspiegel Oybin |
momentan keiner |
Eine Wertermittlung wird für eine Vielzahl von Anlässen benötigt, um Klarheit und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Parteien herzustellen. In den meisten Fällen sind Gutachten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Finanzierung beispielsweise muss das Kreditinstitut den Beleihungswert festlegen, um das Risiko des Darlehens einschätzen zu können. Aber auch bei Streitigkeiten vor Gericht (Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Schenkung, etc.) muss ein unabhängiges Gutachten erstellt werden.
Zur besseren Übersicht werden hier nachfolgend für Sie die verschiedensten Gründe für eine Immobilienbewertung in Oybin dargestellt. Ein Gutachten kann Transparenz für bessere Entscheidungen beim Kauf oder beim Verkauf einer Immobilie in Oybin, bei einer Vermögensaufstellung bzw. bei einer Entscheidung bei Kapitalanlagen in Oybin schaffen.
Ein Verkehrswertgutachten kann bei Finanzierung einer Immobilie in Oybin (Beleihungswertermittlung in Oybin), einer Gebäudeversicherung in Oybin oder /und einer Grundstücks- und Gebäudeversicherung in Oybin (Versicherungswertermittlung in Oybin) benötigt werden. Durch ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie in Oybin erhalten Sie Gewissheit über die Steuerbelastung in z.B. folgenden Fällen: Immobilienbewertung in Oybin zur Vorlage beim Finanzamt, z.B. als Nachweis des niedrigeren Gemeinwertes oder Gutachten zum Zwecke der Festlegung der Erbschaftssteuer in Oybin bzw. Wertgutachten zum Zwecke der Berechnung der Schenkungssteuer in Oybin.
Weitere Anlässe für eine Immobilienbewertung in Oybin sind z.B. Immobilienbewertung zum Zwecke einer Zwangsversteigerung in Oybin, Immobilienbewertung zum Zwecke einer Erbauseinandersetzung in Oybin (z.B. vorweggenommene Erbfolge) und Immobilienbewertung zum Zwecke einer Ehescheidung in Oybin (z.B. Zugewinnausgleich). Zu weiteren Gründen für die Wertermittlung für ein Grundstück in Oybin gehört die Erstellung eines Wertgutachtens als Überblick über die wirtschaftlichen Möglichkeiten im Mieterhöhungsverlangen in Oybin oder zum Beispiel Erbbauzinsanpassung in Oybin. Nicht zu vergessen sind wichtige Anlässe zum Wertausgleich bei hoheitlichen Maßnahmen. Dazu gehört die Immobilienbewertung im Enteignungsverfahren in Oybin, Wertgutachten oder gutachterliche Stellungnahme im Umlegungsverfahren und Immobilienbewertung im städtebaulichen Sanierungsverfahren in Oybin (Sanierungsgebiet in Oybin, sanierungsunbeeinflusster Verkehrswert oder sanierungsbeeinflusster Verkehrswert).
Bei einer Grundstücksbewertung in Oybin können verschiedene Besonderheiten, d.h. Rechte und Belastungen an Grundstücken auftreten. Dazu gehören beispielsweise Grunddienstbarkeiten, An- und Vorkaufsrechte, Baulasten, Denkmalschutz, Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Verrentung von Kaufpreisen, Anfangs-/Endwerte und Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Sanierungsverfahren, Entschädigung bzw. Wertausgleich bei Bodenordnungsverfahren (Enteignung, Umlegung).
BERATUNG MIT WERT
Telefon: +49 (0)3583 797530
Mobil: +49 (0)178 3574164
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