SICHER VERKAUFEN ZUM BESTPREIS!
Die Energieeinsparverordnung EnEV nimmt Sie als Immobilieneigentümer seit dem 01.05.2014 in die Pflicht. Bei Nichteinhaltung (Angabe energetischer Kennwerte) kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 € verhängt werden. Zudem gewinnt der Energieausweis bei Kaufinteressenten an Bedeutung. Wir übernehmen daher gern die Erstellung des Energieausweises an, damit Sie sorgenfrei den besten Kaufpreis erzielen können!
WAS EIGENTÜMER WISSEN SOLLTEN
Es gibt 2 Arten von Energieausweisen, die 10 Jahre Gültigkeit besitzen:
1. Verbrauchsausweis (stark subjektiv geprägt und daher wenig aussagekräftig)
2. Bedarfsausweis (berücksichtigt die bauliche Beschaffenheit und sorgt für Objektivität)
Beide Energieausweisarten unterscheiden sich stark hinsichtlich Aussagefähigkeit und Preis. Zudem ist die Wahlmöglichkeit eingeschränkt. Welcher Energieausweis für Sie die beste Wahl ist, klären wir anhand folgender Kriterien für Sie:
1. Immobilienart (Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus)
2. Modernisierungsstandard (Baujahr bzw. letzte umfassende Modernisierung)
3. Verwendungszweck (Verkauf oder Vermietung, Gutachten, Energieeinsparung)
WERTVOLLER HINWEIS BEI VERKAUF ODER VERMIETUNG
Seit dem 01.05.2014 sind Sie als Eigentümer verpflichtet, dem Interessenten bei der ersten Besichtigung den Energieausweis unaufgefordert vorzulegen. Außerdem müssen Sie in Immobilienanzeigen (Zeitung oder Internet) sicherstellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben (für Wohngebäude) nach § 16a EnEV enthält:
1. Art des Energieausweises (Energiebedarf oder Energieverbrauch)
2. Energiekennwert für das Gebäude
3. Wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes
4. Baujahr des Gebäudes
5. Energieeffizienzklasse
BERATUNG MIT WERT
Telefon: +49 (0)3583 797530
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