Die Überprüfung der vorhandenen Wohnfläche lohnt sich immer! Die tatsächlich bewohnbare Fläche stimmt in vielen Fällen nicht mit der Flächenangabe im Mietvertrag oder in der Teilungserklärung (Eigentumswohnung) überein. Für die Berechnung der Nebenkosten ist die vertraglich vereinbarte Quadratmeterzahl maßgeblich (vgl. BGH - VIII ZR 261/06 vom 31. Oktober 2007). Ebenso wird bei einer Mieterhöhung die Wohnfläche als Berechnungsgrundlage verwendet, da im Mietspiegel Quadratmeterpreise angegeben werden. Zwar hat der BGH 2010 (Az.: ZR 144/09) eine sogenannte Toleranzgrenze bestätigt. Diese beträgt aber max. bis zu 10 % und ist schnell über- bzw. unterschritten.
Gehen Sie auf Nummer sicher! Wir überprüfen Ihre Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung und/ oder führen auf Wunsch ein Aufmaß Ihrer Wohnung bzw. Ihres Gebäudes durch.
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