Als Ihr werteorientierter Partner vor Ort für die professionelle Erstellung von Qualitätsgutachten (Vollgutachten, gerichtsfeste Gutachten, Immobiliengutachten, Wertgutachten) von Immobilien im Wohn- und Gewerbebereich sind wir überwiegend im Raum Sachsen (v.a. im Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen) und Brandenburg (v.a. im Landkreis Spree-Neiße und Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sowie bundesweit als Sachverständige für Immobilienbewertung tätig.
Im Raum Sachsen bewerten wir Immobilien z.B. in der Gemeinde Quitzdorf am See. Zur Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Quitzdorf am See gehören unter anderem die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) von bebauten und unbebauten Grundstücken. Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken in Quitzdorf am See gehören beispielsweise die Erstellung von Wertgutachten für ein Einfamilienhaus, Verkehrswertermittlung für ein Mehrfamilienhaus, Erstellung von Gutachten für eine Wohnung, Bewertung und Begutachtung von Wohn- und Geschäftshaus und Ermittlung des Marktwertes für eine Renditeimmobilie in Quitzdorf am See. Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Erstellung von Energieausweis.
Quitzdorf am See – Kurzbeschreibung und Lage
Die Gemeinde Quitzdorf am See liegt im Norden des Landkreises Görlitz westlich von Niesky. Mit Stand vom 31.Dezember 2013 lebten in Quitzdorf am See reichlich 1300 Einwohner.
Ortsteile von Quitzdorf am See
Die Gemeinde Quitzdorf am See hat folgende Ortsteile: Horscha, Kollm, Petershain, Sproitz, Steinölsa.
Angrenzende Gemeinden
An Quitzdorf am See grenzen folgende benachbarte Gemeinden an: im Norden die Gemeinde Mücka mit den Ortsteilen Förstgen, Förstgen-Ost, Leipgen, im Osten die Große Kreisstadt Niesky mit den Ortsteilen Kosel, Stannewisch, Ödernitz und See, im Süden Waldhufen mit den Ortsteilen Diehsa, Jänkendorf, Nieder Seifersdorf, Thiemendorf, Attendorf, Baarsdorf, Ullersdorf, Wilhelminenthal und Schäferei und im Westen Mücka mit den Ortsteilen Förstgen, Förstgen-Ost, Leipgen.
Wichtige Adressen für Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Quitzdorf am See:
Grundbuchamt |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Gutachterausschuss |
Anforderung von folgenden Informationen:
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Liegenschaftskataster |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaufsichtsamt Landkreis Görlitz Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky Dezernat III - Bauaufsichtsamt Robert-Koch-Straße 1 02906 Niesky Telefon: 03588 2233-3730 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.kreis-goerlitz.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Denkmalschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaktenarchiv Verwaltungsverband Diehsa |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Ver- und Entsorgung Hauptstraße 50 02906 Waldhufen E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.twzv.info/ |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Mietspiegel Quitzdorf am See |
momentan keiner |
Eine Wertermittlung wird für eine Vielzahl von Anlässen benötigt, um Klarheit und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Parteien herzustellen. In den meisten Fällen sind Gutachten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Finanzierung beispielsweise muss das Kreditinstitut den Beleihungswert festlegen, um das Risiko des Darlehens einschätzen zu können. Aber auch bei Streitigkeiten vor Gericht (Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Schenkung, etc.) muss ein unabhängiges Gutachten erstellt werden.
Zur besseren Übersicht werden hier nachfolgend für Sie die verschiedensten Gründe für eine Immobilienbewertung in Quitzdorf am See dargestellt. Ein Gutachten kann Transparenz für bessere Entscheidungen beim Kauf oder beim Verkauf einer Immobilie in Quitzdorf am See, bei einer Vermögensaufstellung bzw. bei einer Entscheidung bei Kapitalanlagen in Quitzdorf am See schaffen.
Ein Verkehrswertgutachten kann bei Finanzierung einer Immobilie in Quitzdorf am See (Beleihungswertermittlung in Quitzdorf am See), einer Gebäudeversicherung in Quitzdorf am See oder /und einer Grundstücks- und Gebäudeversicherung in Quitzdorf am See (Versicherungswertermittlung in Quitzdorf am See) benötigt werden. Durch ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie in Quitzdorf am See erhalten Sie Gewissheit über die Steuerbelastung in z.B. folgenden Fällen: Immobilienbewertung in Quitzdorf am See zur Vorlage beim Finanzamt, z.B. als Nachweis des niedrigeren Gemeinwertes oder Gutachten zum Zwecke der Festlegung der Erbschaftssteuer in Quitzdorf am See bzw. Wertgutachten zum Zwecke der Berechnung der Schenkungssteuer in Quitzdorf am See.
Weitere Anlässe für eine Immobilienbewertung in Quitzdorf am See sind z.B. Immobilienbewertung zum Zwecke einer Zwangsversteigerung in Quitzdorf am See, Immobilienbewertung zum Zwecke einer Erbauseinandersetzung in Quitzdorf am See (z.B. vorweggenommene Erbfolge) und Immobilienbewertung zum Zwecke einer Ehescheidung in Quitzdorf am See (z.B. Zugewinnausgleich). Zu weiteren Gründen für die Wertermittlung für ein Grundstück in Quitzdorf am See gehört die Erstellung eines Wertgutachtens als Überblick über die wirtschaftlichen Möglichkeiten im Mieterhöhungsverlangen in Quitzdorf am See oder zum Beispiel Erbbauzinsanpassung in Quitzdorf am See. Nicht zu vergessen sind wichtige Anlässe zum Wertausgleich bei hoheitlichen Maßnahmen. Dazu gehört die Immobilienbewertung im Enteignungsverfahren in Quitzdorf am See, Wertgutachten oder gutachterliche Stellungnahme im Umlegungsverfahren und Immobilienbewertung im städtebaulichen Sanierungsverfahren in Quitzdorf am See (Sanierungsgebiet in Quitzdorf am See, sanierungsunbeeinflusster Verkehrswert oder sanierungsbeeinflusster Verkehrswert).
Bei einer Grundstücksbewertung in Quitzdorf am See können verschiedene Besonderheiten, d.h. Rechte und Belastungen an Grundstücken auftreten. Dazu gehören beispielsweise Grunddienstbarkeiten, An- und Vorkaufsrechte, Baulasten, Denkmalschutz, Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Verrentung von Kaufpreisen, Anfangs-/Endwerte und Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Sanierungsverfahren, Entschädigung bzw. Wertausgleich bei Bodenordnungsverfahren (Enteignung, Umlegung).
BERATUNG MIT WERT
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