Als Ihr werteorientierter Partner vor Ort für die professionelle Erstellung von Qualitätsgutachten (Vollgutachten, gerichtsfeste Gutachten, Immobiliengutachten, Wertgutachten) von Immobilien im Wohn- und Gewerbebereich sind wir überwiegend im Raum Sachsen (v.a. im Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen) und Brandenburg (v.a. im Landkreis Spree-Neiße und Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sowie bundesweit als Sachverständige für Immobilienbewertung tätig.
Im Raum Sachsen bewerten wir Immobilien z.B. in der Gemeinde Schönbach. Zur Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Schönbach gehören unter anderem die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) von bebauten und unbebauten Grundstücken. Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken in Schönbach gehören beispielsweise die Erstellung von Wertgutachten für ein Einfamilienhaus, Verkehrswertermittlung für ein Mehrfamilienhaus, Erstellung von Gutachten für eine Wohnung, Bewertung und Begutachtung von Wohn- und Geschäftshaus und Ermittlung des Marktwertes für eine Renditeimmobilie in Schönbach. Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Erstellung von Energieausweis.
Schönbach – Kurzbeschreibung und Lage
Die Gemeinde Schönbach liegt zwischen Oppach und Löbau im Oberlausitzer Bergland. Mit Stand vom 31. Dezember 2013 lebten in Schönbach ungefähr 1200 Einwohner.
Ortsteile von Schönbach
Die Gemeinde Schönbach hat keine Ortsteile.
Angrenzende Gemeinden
An Schönbach grenzen folgende benachbarte Städte und Gemeinden an: im Norden Beiersdorf mit den Ortsteilen Gebirge, Neulauba, Schmiedental, Zeile, Zwenke, im Nordosten Lawalde mit den Ortsteilen Kleindehsa, Lauba, im Osten Dürrhennersdorf mit den Ortsteilen Dürrhennersdorf und Neuschönberg, im Süden Neusalza-Spremberg mit den Ortsteilen Neusalza-Spremberg, Friedersdorf, Neufriedersdorf, Neuspremberg, Sonneberg und im Westen Oppach mit den Ortsteilen Fuchs, Eichen, Picka und Lindenberg.
Wichtige Adressen für Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Schönbach:
Grundbuchamt Amtsgericht Zittau, Zweigstelle Löbau Promenadenring 3 02708 Löbau Telefon: 03585 46 90 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.justiz.sachsen.de/agzi/ |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Gutachterausschuss Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landkreis Görlitz Georgewitzer Straße 60 02708 Löbau Telefon: 03585 - 44 29 60 Internet: www.kreis-goerlitz.de |
Anforderung von folgenden Informationen:
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Liegenschaftskataster Landratsamt Görlitz Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung Außenstelle Löbau Georgewitzer Straße 42 02708 Löbau Telefon: 03585 44-2882 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.kreis-goerlitz.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaufsichtsamt Landkreis Görlitz Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau Dezernat III - Bauaufsichtsamt Hochwaldstraße 29 02763 Zittau Telefon: 03583 72-2702 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.kreis-goerlitz.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Denkmalschutzbehörde Landratsamt Görlitz Bauaufsichtsamt SG: Bauaufsicht – Denkmalschutz Außenstelle Zittau Hochwaldstraße 29 02763 Zittau Telefon: 03583 72-2702 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.kreis-goerlitz.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaktenarchiv Gemeinde Schönbach Löbauer Str. 4 02708 Schönbach Telefon: (03 58 72) 34336 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.gemeinde-schoenbach.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde Landratsamt Görlitz Umweltamt SG: Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde Georgewitzer Straße 52 02708 Löbau Telefon: 03581 663-3190 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.kreis-goerlitz.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Ver- und Entsorgung SOWAG Süd-Oberlausitzer Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Mietspiegel Schönbach |
momentan keiner |
Eine Wertermittlung wird für eine Vielzahl von Anlässen benötigt, um Klarheit und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Parteien herzustellen. In den meisten Fällen sind Gutachten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Finanzierung beispielsweise muss das Kreditinstitut den Beleihungswert festlegen, um das Risiko des Darlehens einschätzen zu können. Aber auch bei Streitigkeiten vor Gericht (Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Schenkung, etc.) muss ein unabhängiges Gutachten erstellt werden.
Zur besseren Übersicht werden hier nachfolgend für Sie die verschiedensten Gründe für eine Immobilienbewertung in Schönbach dargestellt. Ein Gutachten kann Transparenz für bessere Entscheidungen beim Kauf oder beim Verkauf einer Immobilie in Schönbach, bei einer Vermögensaufstellung bzw. bei einer Entscheidung bei Kapitalanlagen in Schönbach schaffen.
Ein Verkehrswertgutachten kann bei Finanzierung einer Immobilie in Schönbach (Beleihungswertermittlung in Schönbach), einer Gebäudeversicherung in Schönbach oder /und einer Grundstücks- und Gebäudeversicherung in Schönbach (Versicherungswertermittlung in Schönbach) benötigt werden. Durch ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie in Schönbach erhalten Sie Gewissheit über die Steuerbelastung in z.B. folgenden Fällen: Immobilienbewertung in Schönbach zur Vorlage beim Finanzamt, z.B. als Nachweis des niedrigeren Gemeinwertes oder Gutachten zum Zwecke der Festlegung der Erbschaftssteuer in Schönbach bzw. Wertgutachten zum Zwecke der Berechnung der Schenkungssteuer in Schönbach.
Weitere Anlässe für eine Immobilienbewertung in Schönbach sind z.B. Immobilienbewertung zum Zwecke einer Zwangsversteigerung in Schönbach, Immobilienbewertung zum Zwecke einer Erbauseinandersetzung in Schönbach (z.B. vorweggenommene Erbfolge) und Immobilienbewertung zum Zwecke einer Ehescheidung in Schönbach (z.B. Zugewinnausgleich). Zu weiteren Gründen für die Wertermittlung für ein Grundstück in Schönbach gehört die Erstellung eines Wertgutachtens als Überblick über die wirtschaftlichen Möglichkeiten im Mieterhöhungsverlangen in Schönbach oder zum Beispiel Erbbauzinsanpassung in Schönbach. Nicht zu vergessen sind wichtige Anlässe zum Wertausgleich bei hoheitlichen Maßnahmen. Dazu gehört die Immobilienbewertung im Enteignungsverfahren in Schönbach, Wertgutachten oder gutachterliche Stellungnahme im Umlegungsverfahren und Immobilienbewertung im städtebaulichen Sanierungsverfahren in Schönbach (Sanierungsgebiet in Schönbach, sanierungsunbeeinflusster Verkehrswert oder sanierungsbeeinflusster Verkehrswert).
Bei einer Grundstücksbewertung in Schönbach können verschiedene Besonderheiten, d.h. Rechte und Belastungen an Grundstücken auftreten. Dazu gehören beispielsweise Grunddienstbarkeiten, An- und Vorkaufsrechte, Baulasten, Denkmalschutz, Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Verrentung von Kaufpreisen, Anfangs-/Endwerte und Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Sanierungsverfahren, Entschädigung bzw. Wertausgleich bei Bodenordnungsverfahren (Enteignung, Umlegung).
BERATUNG MIT WERT
Telefon: +49 (0)3583 797530
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Neustadt 18, 02763 Zittau