Als Ihr werteorientierter Partner vor Ort für die professionelle Erstellung von Qualitätsgutachten (Vollgutachten, gerichtsfeste Gutachten, Immobiliengutachten, Wertgutachten) von Immobilien im Wohn- und Gewerbebereich sind wir überwiegend im Raum Sachsen (v.a. im Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen) und Brandenburg (v.a. im Landkreis Spree-Neiße und Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sowie bundesweit als Sachverständige für Immobilienbewertung tätig.
Im Raum Sachsen bewerten wir Immobilien z.B. in der Gemeinde Schöpstal. Zur Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Schöpstal gehören unter anderem die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) von bebauten und unbebauten Grundstücken. Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken in Schöpstal gehören beispielsweise die Erstellung von Wertgutachten für ein Einfamilienhaus, Verkehrswertermittlung für ein Mehrfamilienhaus, Erstellung von Gutachten für eine Wohnung, Bewertung und Begutachtung von Wohn- und Geschäftshaus und Ermittlung des Marktwertes für eine Renditeimmobilie in Schöpstal. Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Erstellung von Energieausweis.
Schöpstal – Kurzbeschreibung und Lage
Die Gemeinde Schöpstal grenzt an die Stadt Görlitz im östlichen Teil des Landkreis Görlitz. Mit Stand vom 31.Dezember 2013 lebten in Schöpstal knapp 2500 Einwohner.
Ortsteile von Schöpstal
Die Gemeinde Schöpstal hat folgende Ortsteile: Ebersbach, Girbigsdorf, Kunnersdorf und Liebstein.
Angrenzende Gemeinden
An Schöpstal grenzen folgende benachbarte Gemeinden an: im Norden Kodersdorf mit den Ortsteilen Kodersdorf-Bahnhof, Särichen und Wiesa, im Osten die Stadt Görlitz mit den Ortsteilen Hagenwerder, Tauchritz, Deutsch Ossig, Klein Neundorf, Kunnerwitz, Schlauroth, Ludwigsdorf und Ober-Neundorf, im Süden Markersdorf mit den Ortsteilen Friedersdorf, Gersdorf, Jauernick-Buschbach, Pfaffendorf, Holtendorf, Deutsch-Paulsdorf und im Westen Königshain
Wichtige Adressen für Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Schöpstal:
Grundbuchamt |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
|
Gutachterausschuss |
Anforderung von folgenden Informationen:
|
Liegenschaftskataster |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
|
Bauaufsichtsamt Landkreis Görlitz Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky Dezernat III - Bauaufsichtsamt Robert-Koch-Straße 1 02906 Niesky Telefon: 03588 2233-3730 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.kreis-goerlitz.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
|
Denkmalschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
|
Bauaktenarchiv |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
|
Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
|
Ver- und Entsorgung Stadtwerke Görlitz AG AZV"Weißer Schöps" |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
|
Mietspiegel Schöpstal |
momentan keiner |
Eine Wertermittlung wird für eine Vielzahl von Anlässen benötigt, um Klarheit und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Parteien herzustellen. In den meisten Fällen sind Gutachten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Finanzierung beispielsweise muss das Kreditinstitut den Beleihungswert festlegen, um das Risiko des Darlehens einschätzen zu können. Aber auch bei Streitigkeiten vor Gericht (Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Schenkung, etc.) muss ein unabhängiges Gutachten erstellt werden.
Zur besseren Übersicht werden hier nachfolgend für Sie die verschiedensten Gründe für eine Immobilienbewertung in Schöpstal dargestellt. Ein Gutachten kann Transparenz für bessere Entscheidungen beim Kauf oder beim Verkauf einer Immobilie in Schöpstal, bei einer Vermögensaufstellung bzw. bei einer Entscheidung bei Kapitalanlagen in Schöpstal schaffen.
Ein Verkehrswertgutachten kann bei Finanzierung einer Immobilie in Schöpstal (Beleihungswertermittlung in Schöpstal), einer Gebäudeversicherung in Schöpstal oder /und einer Grundstücks- und Gebäudeversicherung in Schöpstal (Versicherungswertermittlung in Schöpstal) benötigt werden. Durch ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie in Schöpstal erhalten Sie Gewissheit über die Steuerbelastung in z.B. folgenden Fällen: Immobilienbewertung in Schöpstal zur Vorlage beim Finanzamt, z.B. als Nachweis des niedrigeren Gemeinwertes oder Gutachten zum Zwecke der Festlegung der Erbschaftssteuer in Schöpstal bzw. Wertgutachten zum Zwecke der Berechnung der Schenkungssteuer in Schöpstal.
Weitere Anlässe für eine Immobilienbewertung in Schöpstal sind z.B. Immobilienbewertung zum Zwecke einer Zwangsversteigerung in Schöpstal, Immobilienbewertung zum Zwecke einer Erbauseinandersetzung in Schöpstal (z.B. vorweggenommene Erbfolge) und Immobilienbewertung zum Zwecke einer Ehescheidung in Schöpstal (z.B. Zugewinnausgleich). Zu weiteren Gründen für die Wertermittlung für ein Grundstück in Schöpstal gehört die Erstellung eines Wertgutachtens als Überblick über die wirtschaftlichen Möglichkeiten im Mieterhöhungsverlangen in Schöpstal oder zum Beispiel Erbbauzinsanpassung in Schöpstal. Nicht zu vergessen sind wichtige Anlässe zum Wertausgleich bei hoheitlichen Maßnahmen. Dazu gehört die Immobilienbewertung im Enteignungsverfahren in Schöpstal, Wertgutachten oder gutachterliche Stellungnahme im Umlegungsverfahren und Immobilienbewertung im städtebaulichen Sanierungsverfahren in Schöpstal (Sanierungsgebiet in Schöpstal, sanierungsunbeeinflusster Verkehrswert oder sanierungsbeeinflusster Verkehrswert).
Bei einer Grundstücksbewertung in Schöpstal können verschiedene Besonderheiten, d.h. Rechte und Belastungen an Grundstücken auftreten. Dazu gehören beispielsweise Grunddienstbarkeiten, An- und Vorkaufsrechte, Baulasten, Denkmalschutz, Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Verrentung von Kaufpreisen, Anfangs-/Endwerte und Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Sanierungsverfahren, Entschädigung bzw. Wertausgleich bei Bodenordnungsverfahren (Enteignung, Umlegung).
BERATUNG MIT WERT
Telefon: +49 (0)3583 797530
Mobil: +49 (0)178 3574164
Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Neustadt 18, 02763 Zittau