Als Ihr werteorientierter Partner vor Ort für die professionelle Erstellung von Qualitätsgutachten (Vollgutachten, gerichtsfeste Gutachten, Immobiliengutachten, Wertgutachten) von Immobilien im Wohn- und Gewerbebereich sind wir überwiegend im Raum Sachsen (v.a. im Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen) und Brandenburg (v.a. im Landkreis Spree-Neiße und Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sowie bundesweit als Sachverständige für Immobilienbewertung tätig.
Im Raum Sachsen bewerten wir Immobilien z.B. in der Gemeinde Struppen. Zur Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Struppen gehören unter anderem die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) von bebauten und unbebauten Grundstücken. Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken in Struppen gehören beispielsweise die Erstellung von Wertgutachten für ein Einfamilienhaus, Verkehrswertermittlung für ein Mehrfamilienhaus, Erstellung von Gutachten für eine Wohnung, Bewertung und Begutachtung von Wohn- und Geschäftshaus und Ermittlung des Marktwertes für eine Renditeimmobilie in Struppen. Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Erstellung von Energieausweis.
Struppen– Kurzbeschreibung und Lage
Struppen liegt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zwischen Königsstein Sachsen und Pirna am Rande des Nationalparks Sächsische Schweiz. Mit Stand vom 31. Dezember 2013 lebten in Struppen ungefähr 2500 Einwohner.
Ortsteile von Struppen
Die Gemeinde Struppen hat folgende Ortsteile: Kleinstruppen, Neustruppen, Struppen-Siedlung, Naundorf, Thürmsdorf, Weißig, Ebenheit und Strand.
Angrenzende Gemeinden
An Struppen grenzen folgende benachbarte Städte und Gemeinden an: im Norden Lohmen mit den Ortsteilen Daube, Doberzeit, Mühlsdorf und Uttewalde, im Osten Rathen mit den Ortsteilen Oberrathen und Niederrathen, im Osten Königstein mit den Ortsteilen Ortsteilen Pfaffendorf, Leupoldishain, Ebenheit, Halbestadt, Hütten, im Süden Rosenthal-Bielatal mit den Ortsteilen Bielatal, Rosenthal, Raum und im Westen Dohma mit den Ortsteilen Cotta und Goes.
Wichtige Adressen für Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Struppen:
Grundbuchamt Amtsgericht Pirna Schlosshof 7 01796 Pirna Telefon: +49 0 3501-76 50 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.justiz.sachsen.de/agpir/ |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
|
Gutachterausschuss Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeSchloßpark 22 01796 Pirna Telefon: 03501 515-3302 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.landratsamt-pirna.de/gs-gutachterausschuss.html |
Anforderung von folgenden Informationen:
|
Liegenschaftskataster Landratsamt PirnaGeschäftsstelle Liegenschaftskataster Schloßpark 22 01796 Pirna Telefon: 03501 515-3330 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.landratsamt-pirna.de/gs-liegenschaftskataster.html |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
|
Bauaufsichtsamt Landratsamt PirnaReferat Bauaufsicht Weißeritzstraße 7 (Haus HG) 01744 Dippoldiswalde Telefon: 03501 515-3210 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.landratsamt-pirna.de/ref-bauaufsicht.html |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
|
Denkmalschutzbehörde Landratsamt PirnaReferat Denkmalschutz Schloßhof 2/4 (Haus SF) 01796 Pirna Telefon: 03501 515-3215 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.landratsamt-pirna.de/ref-denkmalschutz.html |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
|
Bauaktenarchiv Stadtverwaltung KönigsteinBauamt Goethestraße 7 01824 Königstein Telefon: +49 35021 997-30 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.koenigstein-sachsen.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
|
Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde Landratsamt Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeReferat Abfall/Boden/Altlasten Postfach 10 02 53/54 01782 Pirna Telefon: 03501 515-3442 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.landratsamt-pirna.de/ref-abfall-boden-altlasten-altlasten.html |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
|
Ver- und Entsorgung Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
|
Mietspiegel Struppen |
momentan keiner |
Eine Wertermittlung wird für eine Vielzahl von Anlässen benötigt, um Klarheit und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Parteien herzustellen. In den meisten Fällen sind Gutachten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Finanzierung beispielsweise muss das Kreditinstitut den Beleihungswert festlegen, um das Risiko des Darlehens einschätzen zu können. Aber auch bei Streitigkeiten vor Gericht (Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Schenkung, etc.) muss ein unabhängiges Gutachten erstellt werden.
Zur besseren Übersicht werden hier nachfolgend für Sie die verschiedensten Gründe für eine Immobilienbewertung in Struppen dargestellt. Ein Gutachten kann Transparenz für bessere Entscheidungen beim Kauf oder beim Verkauf einer Immobilie in Struppen, bei einer Vermögensaufstellung bzw. bei einer Entscheidung bei Kapitalanlagen in Struppen schaffen.
Ein Verkehrswertgutachten kann bei Finanzierung einer Immobilie in Struppen (Beleihungswertermittlung in Struppen), einer Gebäudeversicherung in Struppen oder /und einer Grundstücks- und Gebäudeversicherung in Struppen (Versicherungswertermittlung in Struppen) benötigt werden. Durch ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie in Struppen erhalten Sie Gewissheit über die Steuerbelastung in z.B. folgenden Fällen: Immobilienbewertung in Struppen zur Vorlage beim Finanzamt, z.B. als Nachweis des niedrigeren Gemeinwertes oder Gutachten zum Zwecke der Festlegung der Erbschaftssteuer in Struppen bzw. Wertgutachten zum Zwecke der Berechnung der Schenkungssteuer in Struppen.
Weitere Anlässe für eine Immobilienbewertung in Struppen sind z.B. Immobilienbewertung zum Zwecke einer Zwangsversteigerung in Struppen, Immobilienbewertung zum Zwecke einer Erbauseinandersetzung in Struppen (z.B. vorweggenommene Erbfolge) und Immobilienbewertung zum Zwecke einer Ehescheidung in Struppen (z.B. Zugewinnausgleich). Zu weiteren Gründen für die Wertermittlung für ein Grundstück in Struppen gehört die Erstellung eines Wertgutachtens als Überblick über die wirtschaftlichen Möglichkeiten im Mieterhöhungsverlangen in Struppen oder zum Beispiel Erbbauzinsanpassung in Struppen. Nicht zu vergessen sind wichtige Anlässe zum Wertausgleich bei hoheitlichen Maßnahmen. Dazu gehört die Immobilienbewertung im Enteignungsverfahren in Struppen, Wertgutachten oder gutachterliche Stellungnahme im Umlegungsverfahren und Immobilienbewertung im städtebaulichen Sanierungsverfahren in Struppen (Sanierungsgebiet in Struppen, sanierungsunbeeinflusster Verkehrswert oder sanierungsbeeinflusster Verkehrswert).
Bei einer Grundstücksbewertung in Struppen können verschiedene Besonderheiten, d.h. Rechte und Belastungen an Grundstücken auftreten. Dazu gehören beispielsweise Grunddienstbarkeiten, An- und Vorkaufsrechte, Baulasten, Denkmalschutz, Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Verrentung von Kaufpreisen, Anfangs-/Endwerte und Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Sanierungsverfahren, Entschädigung bzw. Wertausgleich bei Bodenordnungsverfahren (Enteignung, Umlegung).
BERATUNG MIT WERT
Telefon: +49 (0)3583 797530
Mobil: +49 (0)178 3574164
Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Neustadt 18, 02763 Zittau