Als Ihr werteorientierter Partner vor Ort für die professionelle Erstellung von Qualitätsgutachten (Vollgutachten, gerichtsfeste Gutachten, Immobiliengutachten, Wertgutachten) von Immobilien im Wohn- und Gewerbebereich sind wir überwiegend im Raum Sachsen (v.a. im Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen) und Brandenburg (v.a. im Landkreis Spree-Neiße und Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sowie bundesweit als Sachverständige für Immobilienbewertung tätig.
Im Raum Sachsen bewerten wir Immobilien z.B. in der Gemeinde Waldhufen. Zur Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Waldhufen gehören unter anderem die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) von bebauten und unbebauten Grundstücken. Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken in Waldhufen gehören beispielsweise die Erstellung von Wertgutachten für ein Einfamilienhaus, Verkehrswertermittlung für ein Mehrfamilienhaus, Erstellung von Gutachten für eine Wohnung, Bewertung und Begutachtung von Wohn- und Geschäftshaus und Ermittlung des Marktwertes für eine Renditeimmobilie in Waldhufen. Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Erstellung von Energieausweis.
Waldhufen – Kurzbeschreibung und Lage
Die Gemeinde Waldhufen liegt zwischen Görlitz und Weißenberg an der Bundesautobahn A4. Mit Stand vom 31.Dezember 2013 lebten in Waldhufen ungefähr 2500 Einwohner. Waldhufen ist eine Gemeindeneubildung von ehemals vier selbstständigen Gemeinden.
Ortsteile von Waldhufen
Die Gemeinde Waldhufen hat folgende Ortsteile: Diehsa, Jänkendorf, Nieder Seifersdorf, Thiemendorf, Attendorf, Baarsdorf, Ullersdorf, Wilhelminenthal und Schäferei.
Angrenzende Gemeinden
An Waldhufen grenzen folgende benachbarte Gemeinden an: im Norden Quitzdorf am See mit den Ortsteilen Horscha, Kollm, Petershain, Sproitz, Steinölsa, im Osten Kodersdorf mit den Ortsteilen Kodersdorf-Bahnhof, Särichen, Wiesa, im Süden Vierkirchen mit den Ortsteilen Arnsdorf, Buchholz, Döbschütz, Heideberg, Hilbersdorf, Melaune, Prachenau, Rotkretscham, Tetta, Wasserkretscham und im Osten Hohendubrau mit den Ortsteilen Dauban, Gebelzig, Groß Radisch, Groß Saubernitz, Jerchwitz, Ober Prauske, Sandförstgen, Thräna, Weigersdorf.
Wichtige Adressen für Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Waldhufen:
Grundbuchamt |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Gutachterausschuss |
Anforderung von folgenden Informationen:
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Liegenschaftskataster |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaufsichtsamt Landkreis Görlitz Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky Dezernat III - Bauaufsichtsamt Robert-Koch-Straße 1 02906 Niesky Telefon: 03588 2233-3730 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.kreis-goerlitz.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Denkmalschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaktenarchiv |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Ver- und Entsorgung Hauptstraße 50 02906 Waldhufen E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.twzv.info/ |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Mietspiegel Waldhufen |
momentan keiner |
Eine Wertermittlung wird für eine Vielzahl von Anlässen benötigt, um Klarheit und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Parteien herzustellen. In den meisten Fällen sind Gutachten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Finanzierung beispielsweise muss das Kreditinstitut den Beleihungswert festlegen, um das Risiko des Darlehens einschätzen zu können. Aber auch bei Streitigkeiten vor Gericht (Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Schenkung, etc.) muss ein unabhängiges Gutachten erstellt werden.
Zur besseren Übersicht werden hier nachfolgend für Sie die verschiedensten Gründe für eine Immobilienbewertung in Waldhufen dargestellt. Ein Gutachten kann Transparenz für bessere Entscheidungen beim Kauf oder beim Verkauf einer Immobilie in Waldhufen, bei einer Vermögensaufstellung bzw. bei einer Entscheidung bei Kapitalanlagen in Waldhufen schaffen.
Ein Verkehrswertgutachten kann bei Finanzierung einer Immobilie in Waldhufen (Beleihungswertermittlung in Waldhufen), einer Gebäudeversicherung in Waldhufen oder /und einer Grundstücks- und Gebäudeversicherung in Waldhufen (Versicherungswertermittlung in Waldhufen) benötigt werden. Durch ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie in Waldhufen erhalten Sie Gewissheit über die Steuerbelastung in z.B. folgenden Fällen: Immobilienbewertung in Waldhufen zur Vorlage beim Finanzamt, z.B. als Nachweis des niedrigeren Gemeinwertes oder Gutachten zum Zwecke der Festlegung der Erbschaftssteuer in Waldhufen bzw. Wertgutachten zum Zwecke der Berechnung der Schenkungssteuer in Waldhufen.
Weitere Anlässe für eine Immobilienbewertung in Waldhufen sind z.B. Immobilienbewertung zum Zwecke einer Zwangsversteigerung in Waldhufen, Immobilienbewertung zum Zwecke einer Erbauseinandersetzung in Waldhufen (z.B. vorweggenommene Erbfolge) und Immobilienbewertung zum Zwecke einer Ehescheidung in Waldhufen (z.B. Zugewinnausgleich). Zu weiteren Gründen für die Wertermittlung für ein Grundstück in Waldhufen gehört die Erstellung eines Wertgutachtens als Überblick über die wirtschaftlichen Möglichkeiten im Mieterhöhungsverlangen in Waldhufen oder zum Beispiel Erbbauzinsanpassung in Waldhufen. Nicht zu vergessen sind wichtige Anlässe zum Wertausgleich bei hoheitlichen Maßnahmen. Dazu gehört die Immobilienbewertung im Enteignungsverfahren in Waldhufen, Wertgutachten oder gutachterliche Stellungnahme im Umlegungsverfahren und Immobilienbewertung im städtebaulichen Sanierungsverfahren in Waldhufen (Sanierungsgebiet in Waldhufen, sanierungsunbeeinflusster Verkehrswert oder sanierungsbeeinflusster Verkehrswert).
Bei einer Grundstücksbewertung in Waldhufen können verschiedene Besonderheiten, d.h. Rechte und Belastungen an Grundstücken auftreten. Dazu gehören beispielsweise Grunddienstbarkeiten, An- und Vorkaufsrechte, Baulasten, Denkmalschutz, Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Verrentung von Kaufpreisen, Anfangs-/Endwerte und Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Sanierungsverfahren, Entschädigung bzw. Wertausgleich bei Bodenordnungsverfahren (Enteignung, Umlegung).
BERATUNG MIT WERT
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