Als Ihr werteorientierter Partner vor Ort für die professionelle Erstellung von Qualitätsgutachten (Vollgutachten, gerichtsfeste Gutachten, Immobiliengutachten, Wertgutachten) von Immobilien im Wohn- und Gewerbebereich sind wir überwiegend im Raum Sachsen (v.a. im Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen) und Brandenburg (v.a. im Landkreis Spree-Neiße und Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sowie bundesweit als Sachverständige für Immobilienbewertung tätig.
Im Raum Sachsen bewerten wir Immobilien z.B. in der Stadt Wilthen. Zur Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Wilthen gehören unter anderem die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) von bebauten und unbebauten Grundstücken. Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken in Wilthen gehören beispielsweise die Erstellung von Wertgutachten für ein Einfamilienhaus, Verkehrswertermittlung für ein Mehrfamilienhaus, Erstellung von Gutachten für eine Wohnung, Bewertung und Begutachtung von Wohn- und Geschäftshaus und Ermittlung des Marktwertes für eine Renditeimmobilie in Wilthen. Zu unserem Leistungsangebot gehört auch die Erstellung von Energieausweis.
Wilthen – Kurzbeschreibung und Lage
Die Kleinstadt Wilthen liegt rund 9km südlich von Bautzen im Lausitzer Bergland. Bekannt ist Wilthen für die Weinbrand- und Spirituosenproduktion. Wilthen ist sehr gut geeignet für Wanderer. Zahlreiche Berggaststätten und Aussichtspunkte über das Oberlausitzer Bergland machen Wilthen attraktiv.
Ortsteile von Wilthen
Die Stadt Wilthen hat folgende Ortsteile: Sora, Irgersdorf und Tautewalde.
Angrenzende Gemeinden
An Wilthen grenzen folgende benachbarte Städte und Gemeinden an: im Norden Obergurig mit den Ortsteilen Großdöbschütz, Kleindöbschütz, Lehn, Mönchswalde, Schwarznaußlitz, Singwitz, Blumenthal, im Osten Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen Crostau, Callenberg, Carlsberg, Halbendorf/Gebirge, Wurbis, Rodewitz/Spree, Bederwitz, Sonnenberg, Kirschau, Kleinpostwitz, Schirigiswalde und Neuschirgiswalde, im Süden Steinigtwolmsdorf mit den Ortsteilen Ringenhain und Weifa, im Westen Neukirch und im Nordwesten Doberschau-Gaußig mit den Ortsteilen Arnsdorf, Brösang, Cossern, Diehmen/Neu-Diehmen, Doberschau, Drauschkowitz/Neu-Drauschkowitz, Dretschen, Gaußig, Gnaschwitz, Golenz, Grubschütz, Günthersdorf, Katschwitz, Naundorf, Preuschwitz, Schlungwitz, Techritz, Weißnaußlitz und Zockau.
Wichtige Adressen für Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) in Wilthen:
Grundbuchamt Amtsgericht Bautzen Lessingstraße 7 02625 Bautzen Telefon: 03591 3 61 0 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.justiz.sachsen.de/agbz |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Gutachterausschuss |
Anforderung von folgenden Informationen:
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Liegenschaftskataster |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaufsichtsamt Landratsamt Bautzen Abt. Bauaufsicht Macherstraße 55 01917 Kamenz Telefon: 03591 5251-63100 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.landkreis-bautzen.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Denkmalschutzbehörde Landratsamt Bautzen Denkmalschutz Macherstraße 55 01917 Kamenz Telefon: 03591 5251-63200 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.landkreis-bautzen.de/972.html |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Bauaktenarchiv Stadtverwaltung WilthenBau- und Immobilienmanagement Bahnhofstraße 5 02681 Wilthen Telefon: 03592 38 54 20 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.wilthen.de |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Ver- und Entsorgung Wasserversorgung GmbH Dresdner Straße 51 02625 Bautzen Telefon: 03591 37080 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: www.kwbz.eu |
Anforderung von folgenden Unterlagen:
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Mietspiegel Wilthen |
momentan keiner |
Eine Wertermittlung wird für eine Vielzahl von Anlässen benötigt, um Klarheit und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Parteien herzustellen. In den meisten Fällen sind Gutachten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Finanzierung beispielsweise muss das Kreditinstitut den Beleihungswert festlegen, um das Risiko des Darlehens einschätzen zu können. Aber auch bei Streitigkeiten vor Gericht (Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Schenkung, etc.) muss ein unabhängiges Gutachten erstellt werden.
Zur besseren Übersicht werden hier nachfolgend für Sie die verschiedensten Gründe für eine Immobilienbewertung in Wilthen dargestellt. Ein Gutachten kann Transparenz für bessere Entscheidungen beim Kauf oder beim Verkauf einer Immobilie in Wilthen, bei einer Vermögensaufstellung bzw. bei einer Entscheidung bei Kapitalanlagen in Wilthen schaffen.
Ein Verkehrswertgutachten kann bei Finanzierung einer Immobilie in Wilthen (Beleihungswertermittlung in Wilthen), einer Gebäudeversicherung in Wilthen oder /und einer Grundstücks- und Gebäudeversicherung in Wilthen (Versicherungswertermittlung in Wilthen) benötigt werden. Durch ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie in Wilthen erhalten Sie Gewissheit über die Steuerbelastung in z.B. folgenden Fällen: Immobilienbewertung in Wilthen zur Vorlage beim Finanzamt, z.B. als Nachweis des niedrigeren Gemeinwertes oder Gutachten zum Zwecke der Festlegung der Erbschaftssteuer in Wilthen bzw. Wertgutachten zum Zwecke der Berechnung der Schenkungssteuer in Wilthen.
Weitere Anlässe für eine Immobilienbewertung in Wilthen sind z.B. Immobilienbewertung zum Zwecke einer Zwangsversteigerung in Wilthen, Immobilienbewertung zum Zwecke einer Erbauseinandersetzung in Wilthen (z.B. vorweggenommene Erbfolge) und Immobilienbewertung zum Zwecke einer Ehescheidung in Wilthen (z.B. Zugewinnausgleich). Zu weiteren Gründen für die Wertermittlung für ein Grundstück in Wilthen gehört die Erstellung eines Wertgutachtens als Überblick über die wirtschaftlichen Möglichkeiten im Mieterhöhungsverlangen in Wilthen oder zum Beispiel Erbbauzinsanpassung in Wilthen. Nicht zu vergessen sind wichtige Anlässe zum Wertausgleich bei hoheitlichen Maßnahmen. Dazu gehört die Immobilienbewertung im Enteignungsverfahren in Wilthen, Wertgutachten oder gutachterliche Stellungnahme im Umlegungsverfahren und Immobilienbewertung im städtebaulichen Sanierungsverfahren in Wilthen (Sanierungsgebiet in Wilthen, sanierungsunbeeinflusster Verkehrswert oder sanierungsbeeinflusster Verkehrswert).
Bei einer Grundstücksbewertung in Wilthen können verschiedene Besonderheiten, d.h. Rechte und Belastungen an Grundstücken auftreten. Dazu gehören beispielsweise Grunddienstbarkeiten, An- und Vorkaufsrechte, Baulasten, Denkmalschutz, Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Verrentung von Kaufpreisen, Anfangs-/Endwerte und Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Sanierungsverfahren, Entschädigung bzw. Wertausgleich bei Bodenordnungsverfahren (Enteignung, Umlegung).
BERATUNG MIT WERT
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