Gutachterausschuss

Gutachterausschüsse stellen seit über 50 Jahren in Deutschland sicher, dass der Immobilienmarkt ein Höchstmaß an Transparenz bietet. Dazu hat der Gesetzgeber in § 193 BauGB Tätigkeiten festgelegt, die der Gutachterausschuss hoheitlich (Landesebene) erfüllt. Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges Sachverständigengremium und besteht aus einem Gutachterausschussvorsitzenden und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern. Durch die Kenntnisse und Erfahrungen der regionalen Immobilienmarkt-Experten, ist eine ganzheitliche Abbildung des Immobilienmarktes und seiner Entwicklungen möglich.

Zu seiner Kernkompetenz gehört die Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung. Grundstückskaufverträge sind notariell zu beurkunden und der Notar ist verpflichtet, eine Vertragskopie an den zuständigen Gutachterausschuss zu übermitteln. Dadurch verfügt der Gutachterausschuss über eine hervorragende Datenbasis und liefert für professionelle Immobilienbewertungen wertvolle Marktdaten:

  • Bodenrichtwerte
  • Liegenschaftszinssätze
  • Sachwertfaktoren
  • Umrechnungskoeffizienten
  • Vergleichsfaktoren

Frau Schulzensohn wurde im Juli 2009 vom Landrat als ehrenamtliche Sachverständige für Immobilienbewertung für den Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landkreises Görlitz ernannt. Am 16.06.2014 erfolgte die Bestellung in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landkreises Bautzen. Dadurch hat sich Frau Schulzensohn zur Neutralität und Objektivität verpflichtet.

Nützliche Informationen  zum Gutachterausschuss in Sachsen (z.B. Bodenrichtwerte in Landkreis Görlitz und im Landkreis Bautzen) finden Sie hier:

Einen Überblick über die wichtigsten Rechtsvorschriften im Bezug auf Gutachterausschuss finden Sie hier:

Compare listings

Vergleichen