Wertermittlung (Wertgutachten, Verkehrswertgutachten, Immobilienbewertung, Gutachten, Hausbewertung, Grundstücksbewertung) wird für eine Vielzahl von Anlässen benötigt, um Klarheit und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Parteien herzustellen. In den meisten Fällen sind Gutachten (Wertgutachten) sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Finanzierung beispielsweise muss das Kreditinstitut den Beleihungswert festlegen, um das Risiko des Darlehens einschätzen zu können. Aber auch bei Streitigkeiten vor Gericht (Erbauseinandersetzung, Ehescheidung, Schenkung, vorweggenommene Erbfolge etc.) muss ein unabhängiges Gutachten (Wertgutachten, Ermittlung des Verkehrswerts) erstellt werden.
Sollte bereits ein Gutachten (Verkehrswertgutachten, Wertgutachten, Marktwertgutachten) vorliegen, bieten wir eine schnelle Gutachtenüberprüfung und ggf. ein Gegengutachten an, damit Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.