Gutachten - Zweck

Wertermittlung (Wertgutachten, Verkehrswertgutachten, Immobilienbewertung, Gutachten, Hausbewertung, Grundstücksbewertung) wird für eine Vielzahl von Anlässen benötigt, um Klarheit und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Parteien herzustellen. In den meisten Fällen sind Gutachten (Wertgutachten) sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Finanzierung beispielsweise muss das Kreditinstitut den Beleihungswert festlegen, um das Risiko des Darlehens einschätzen zu können. Aber auch bei Streitigkeiten vor Gericht (ErbauseinandersetzungEhescheidung, Schenkung, vorweggenommene Erbfolge etc.) muss ein unabhängiges Gutachten (Wertgutachten, Ermittlung des Verkehrswerts) erstellt werden. 

Sollte bereits ein Gutachten (Verkehrswertgutachten, Wertgutachten, Marktwertgutachten) vorliegen, bieten wir eine schnelle Gutachtenüberprüfung und ggf. ein Gegengutachten an, damit Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.

1. Transparenz für bessere Entscheidungen

  • Wertgutachten, Immobiliengutachten für: Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • Wertgutachten, Immobiliengutachten für: Vermögensaufstellung
  • Wertgutachten, Immobiliengutachten für: Entscheidungen bei Kapitalanlageimmobilien

 2. Sicherheit

  • Wertgutachten, Immobiliengutachten für: Finanzierungen (Beleihungswertermittlung)
  • Wertgutachten, Immobiliengutachten für: Gebäudeversicherung (Versicherungswertermittlung)

 3. Gewissheit über die Steuerbelastung

  • Wertgutachten, Immobiliengutachten für: steuerliche Anlässe (Entnahme, Schenkung etc.)
  • Wertgutachten, Immobiliengutachten für: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (gem. § 198 BewG)

4. Klarheit bei gerichtlichen Verfahren

  • Wertgutachten, Immobiliengutachten für: Zwangsversteigerung
  • Wertgutachten, Immobiliengutachten für: Erbauseinandersetzungen ( z.B. sog. „vorweggenommene Erbfolge“,

    Pflichtteilermittlung etc.)

  • Wertgutachten, Immobiliengutachten für: Ehescheidung (z.B. Zugewinnausgleich)

 5. Überblick über Ihre wirtschaftlichen
     Möglichkeiten

  • Wertgutachten, Immobiliengutachten für: Mieterhöhungsverfahren
  • Wertgutachten, Immobiliengutachten für: Erbbauzinsanpassungen

 6. Wertausgleich bei hoheitlichen Maßnahmen

  • Wertgutachten, Immobiliengutachten für: Enteignungsverfahren
  • Wertgutachten, Immobiliengutachten für: Umlegungsverfahren
  • Wertgutachten, Immobiliengutachten für: Sanierungsverfahren

Sollte bereits ein Gutachten (Verkehrswertgutachten, Wertgutachten, Marktwertgutachten) vorliegen, bieten wir eine schnelle Gutachtenüberprüfung und ggf. ein Gegengutachten an, damit Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden. 

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