Honorar / Kosten

Unser Sachverständigen-Honorar richtet sich nach:

Gutachten-Art:
  • Komplettgutachten oder Kurzgutachten
  • Wertexpertise bzw. Kaufpreisprüfung
  • Stellungnahme oder Fachberatung vor Ort 
Gutachten-Gegenstand: 
  • Standardimmobilie
  •  Erhöhter Schwierigkeitsgrad durch z.B. Rechte und Belastungen.

Nach der Beschreibung des Auftragsumfangs und der von uns zu erbringenden Leistungen können wir Ihnen ein kostenfreies und individuelles Komplettangebot unterbreiten – zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse und Erfordernisse!

Bei der Tätigkeit als durch Gericht bestellte Sachverständige für Immobilienbewertung werde ich nach Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) honoriert.

Meine Tätigkeit als Mitglied im Gutachterausschuss der Landkreise Görlitz und Bautzen wird gemäß der jeweiligen Gutachterausschussverordnung vergütet.

Sollten Sie vor möglichen Beauftragung dennoch Fragen haben bzw. wünschen Sie sich einen persönlichen Beratungstermin – bitte kontaktieren Sie uns!

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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