Die Mietgesetze in Deutschland sind grundsätzlich mieterfreundlich. Kein Mieter ist der Willkür seines Vermieters ausgesetzt. Aber wenn der Vermieter die Wohnung selbst braucht, müssen Mieter ausziehen. Nur in besonderen Härtefällen können sie der Kündigung widersprechen. Chancen zu bleiben haben vor allem alte oder kranke Menschen, die schon lange in der Wohnung (Mietwohnung) leben. In vielen Großstädten kann den Mietern erst nach mehreren Jahren wegen Eigenbedarfs gekündigt werden – und zwar dann, wenn die Wohnung (Mietwohnung) erst nach Abschluss des Mietvertrags in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde. Die Zeitschrift Finanztest beschreibt, welche Rechte für Mieter und Vermieter gelten in der September-Ausgabe 2016 oder unter www.test.de/eigenbedarf. Eigentümer dürfen Mietern kündigen, wenn sie eine Wohnung für sich, ihre Familie oder nahe Verwandte brauchen. Dazu zählen auch Nichten und Neffen, Stiefkinder oder Schwiegereltern. Zulässig ist eine Kündigung auch, wenn Eigentümer oder deren Angehörige eine Wohnung als Praxis, Kanzlei oder in anderer Weise gewerblich nutzen wollen. Auch Wohnungsbedarf für Haushaltshilfen und Pflegepersonal kann Grund für eine Kündigung sein. Sogar wenn der Vermieter in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt, darf er seinen Mietern kündigen, wenn er dadurch beim Verkauf der Immobilie einen viel höheren Preis erzielen kann.
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Joanna Schulzensohn
Immobilienbewertung Schulzensohn – Sachverständigenbüro für Grundstücksbewertung
„Wir schätzen Werte – wahre Immobilienwerte“
Erstellung von Wertgutachten in Sachsen und Brandenburg, insbesondere in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz.