Nervöses Umtreiben bei der Immobilienfinanzierung

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Das Blasengespenst geht um und treibt allerlei Schabernack. Da gibt es zum einen die europäische Wohnimmobilienkreditrichtline, die in regionales Recht umgesetzt wurde. Der Immobilienverband Deutschland IVD bemängelt, dass die grundsätzlich nachvollziehbaren EU-Vorgaben in Deutschland strenger ausgelegt werden als nötig. Ursache ist die Formulierung in dem neu geschaffenen §§ 505a Abs. 1 BGB und 18a Abs. 1 KWG. Danach darf ein Kredit nur vergeben werden, wenn wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer den Kredit vertragsgemäß erfüllen wird. Die Banken interpretieren diese Regel so, dass die Laufzeit des Darlehens nicht länger sein darf als die statistische Lebenserwartung des Darlehensnehmers.

Die EU-Richtlinie verlangt in Kapitel 6 Absatz 5 jedoch nur, dass das Darlehen vertragsgemäß erfüllt werden muss. Die seit März geltenden neuen Vorschriften zur Kreditvergabe verursachen große Unsicherheit und benachteiligen ältere Kreditnehmer.
Zum anderen will die Bundesregierung mit einem weiteren Gesetz gegen die Risiken einer möglichen Immobilienblase vorgehen. Sie plant nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung eine Obergrenze, bis zu der die Immobilien beliehen werden dürfen. Als erster Schritt ist der Aufbau eines Wohnkreditregisters geplant. Banken sollen entweder jeden Hauskredit anonymisiert oder aber zusammengefasste Daten über Immobilienkredite dort melden. Im nächsten Schritt soll die Bundesregierung oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bedarf vorübergehend Obergrenzen für die Beleihung von Immobilien in Deutschland verhängen dürfen, zum Beispiel bis zu 60 oder 80 Prozent des Beleihungswertes. In Irland und den Niederlanden wurden solche Beleihungsgrenzen eingeführt, nachdem dort Immobilienblasen geplatzt waren.

Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Joanna Schulzensohn
Immobilienbewertung Schulzensohn – Sachverständigenbüro für Grundstücksbewertung

„Wir schätzen Werte – wahre Immobilienwerte“
Erstellung von Wertgutachten in Sachsen und Brandenburg, insbesondere in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz.

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