Ab 1. Januar 2019 fallen auch die Energieausweise für nach 1966 gebaute Wohngebäude Schritt für Schritt unter das Verfallsdatum – für solche Gebäude wurde die Energieausweispflicht erst ein halbes Jahr später, zum 1. Januar 2009, eingeführt. Bei Neubauten und energetisch modernisierten Gebäuden wird der Energieausweis seit 1. Oktober 2007 benötigt. Bei diesen Gebäuden sind die ersten Energieausweise bereits ungültig geworden.
Wer jetzt einen neuen Energieausweis benötigt, kann wählen zwischen zwei Arten von Energieausweisen: Der Energiebedarfsausweis zeigt den berechneten Energiebedarf des Gebäudes. Der Energieverbrauchsausweis dagegen wird auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre gebildet. Für Mieter und Käufer von Ein- oder Zweifamilienhäusern ist der Bedarfsenergieausweis aussagekräftiger, da er eine Analyse des baulichen Zustandes und der Heiztechnik wiedergibt, während der Verbrauchsausweis lediglich angibt, wie hoch der Verbrauch des Vornutzers gewesen ist.
Die Preise sind Verhandlungssache. Da die Erstellung des Bedarfsausweises eine Vorortbegehung notwendig macht, ist er teuer als der Verbrauchsausweis. In der Regel fällt ein mittlerer dreistelliger Betrag an.
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Joanna Schulzensohn
Immobilienbewertung Schulzensohn – Sachverständigenbüro für Grundstücksbewertung
„Wir schätzen Werte – wahre Immobilienwerte“
Erstellung von Wertgutachten in Sachsen und Brandenburg, insbesondere in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz.