Die Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswertes (EW-RL) am 04.12.2015 im Bundesanzeiger bekannt gemacht!

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Die Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswertes (EW-RL) am 04.12.2015 im Bundesanzeiger bekannt gemacht!

„Die Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts (EW-RL) vom 12. November 2015 wurde am 4. Dezember 2015 im Bundesanzeiger (BAnz AT 04.12.2015 B4) bekannt gemacht und ersetzt die entsprechenden Hinweise und Anlagen zum Ertragswertverfahren in den Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006).“ 

Link zur amtlichen Fassung: Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts (EW-RL) vom 12. November 2015 

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)

Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Joanna Schulzensohn
Immobilienbewertung Schulzensohn – Sachverständigenbüro für Grundstücksbewertung

„Wir schätzen Werte – wahre Immobilienwerte“
Erstellung von Wertgutachten in Sachsen und Brandenburg, insbesondere in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz.

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