Entwurf: Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswertes

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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den derzeitigen Entwurfsstand der Ertragswertrichtlinie (EW-RL) vom 14.04.2015 veröffentlicht.  Auf diese Weise soll die Gelegenheit einer Abgabe von Stellungnahmen und Verbesserungsvorschlägen eröffnet werden.

Der aktuelle Entwurf der Ertragswertrichtlinie (EW-RL) finden Sie auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: hier klicken

Die Ertragswertrichtlinie gibt Hinweise für die Ermittlung des Ertragswertes nach den §§ 17 – 20 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010. Ihre Verwendung soll die Ermittlung des Ertrags- bzw. Verkehrswerts von Grundstücken nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen. Diese Hinweise gelten außerdem für die Ableitung der Liegenschaftszinssätze.

Die Richtlinie wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, der für das Gutachterausschusswesen zuständigen Ministerien der Länder sowie der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände erarbeitet und wird allen in der Grundstückswertermittlung Tätigen zur Anwendung empfohlen.

Quelle: Internetpräsenz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit; http://www.bmub.bund.de

Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Joanna Schulzensohn
Immobilienbewertung Schulzensohn – Sachverständigenbüro für Grundstücksbewertung

„Wir schätzen Werte – wahre Immobilienwerte“
Erstellung von Wertgutachten in Sachsen und Brandenburg, insbesondere in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz.

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