Die Schneeräumpflicht ist Teil der Straßenreinigungspflicht. Sie obliegt grundsätzlich der Gemeinde. Für die Reinigung der Bürgersteige wird diese Pflicht in der Regel per Satzung auf den jeweiligen Grundeigentümer übertragen. Ist das Grundstück vermietet, kann der Eigentümer die Pflicht zur Gehwegreinigung und auch zum Schneeräumen auf den Mieter übertragen....